Gifhorn

Betrunkene E-Bike-Fahrer: Gifhorn erlebt skurrile Verkehrskontrollen!

Die Polizei Gifhorn hat in den vergangenen Tagen mehrere betrunkene Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen. In der Nacht zu Sonntag wurde ein 21-jähriger Pedelec-Fahrer in der Braunschweiger Straße angehalten, der einen Atemalkoholwert von 2,63 Promille aufwies. Damit überschritt er die für E-Bike-Fahrer geltende Promillegrenze deutlich.

An diesem Wochenende kam es zu weiteren Kontrollen. Ein 31-jähriger Autofahrer wurde am frühen Samstagmorgen in Calberlah mit einem Wert von 0,72 Promille angehalten. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Außerdem wurde ein 62-jähriger Fahrer am Samstagabend in Weyhausen kontrolliert, der knapp zwei Promille hatte; sein Führerschein wurde sichergestellt. Auch ein weiterer 21-Jähriger musste am Samstagabend in der Elbinger Straße in Gifhorn eine Blutentnahme über sich ergehen lassen, da er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln mit dem Auto unterwegs war.

Relevante Promillegrenzen für E-Bike-Fahrer

Laut den rechtlichen Rahmenbedingungen wird ein E-Bike (Pedelec) als Fahrrad eingestuft, wenn der Elektromotor eine Leistung von maximal 250 W hat und die Motorunterstützung entfällt, sobald der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Die Unterstützung schaltet sich bei 25 km/h ab. In dieser Klassifikation gilt eine Promillegrenze von 1,6 für absolute Fahruntüchtigkeit gemäß § 316 StGB, was bedeutet, dass eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG nicht möglich ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied am 14. Juli 2020, dass Pedelecs nicht als Kraftfahrzeuge zu klassifizieren sind. Hierbei wurden auch der fehlende wissenschaftlich-medizinische Nachweis für Fahruntüchtigkeit unter 1,6 Promille berücksichtigt. Für S-Pedelecs, die eine höhere Leistung von bis zu 500 W haben und ab 45 km/h als Kleinkraftrad eingestuft werden, gelten allerdings die gleichen Regeln wie für andere Kraftfahrer bei Alkoholeinfluss. Führerscheinentzug und MPU-Anordnungen greifen ab 1,6 Promille auch für E-Bike-Fahrer.