Gifhorn

Schleichweg zwischen Triangel und Neuhaus: Anwohner fordern Lösungswege!

In der Gemeinde Sassenburg sind Autofahrer zunehmend auf einem Schleichweg zwischen Triangel und Neuhaus unterwegs, was für Anwohner zu Problemen führt. Diese haben kürzlich ein Durchfahrverbot mit dem Zusatz „Anlieger frei“ beantragt, das jedoch vom zuständigen Fachauschuss mehrheitlich abgelehnt wurde, wie die WAZ Online berichtet.

Der betreffende Wirtschaftsweg ist mit einer Breite von 3,5 Metern für Begegnungsverkehr nur schwer geeignet. Anwohner berichten von gefährlichen Situationen, die sich aus der Nutzung des Weges durch Autofahrer ergeben, die versuchen, Wartezeiten an der Dragenkreuzung zu umgehen. Entgegen der Annahme ist die Strecke über den Wirtschaftsweg lediglich geringfügig kürzer als die alternative Route.

Verkehrsmessung und zukünftige Maßnahmen

Fachbereichsleiter Dirk Behrens stellte die Ergebnisse einer Verkehrsmessung vor, die vom 5. bis 12. Dezember durchgeführt wurde. Diese zeigten, dass etwa 85 Prozent der Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 56 km/h oder weniger unterwegs waren, während 50 Prozent unter 50 km/h fuhren. Mittlerweilen beträgt das durchschnittliche Verkehrsaufkommen rund 500 Fahrzeuge täglich, und es gab über Jahrzehnte hinweg keinen registrierten Unfall. Trotz dieser Daten äußerten Anwohner Zweifel an der Aussagekraft der Verkehrsmessung, da während des Erhebungszeitraums eine Baustelle vorlag. Behrens bot an, die Messung im Februar oder März erneut durchzuführen.

Zusätzlich wurde über bauliche Lösungen für eine Sperrung des Schleichwegs diskutiert. Während der Ausschuss nicht nur die Abweisung des Durchfahrverbots beschloss, wird stattdessen die Beantragung eines Tempolimits von 30 km/h für mehrere Straßen empfohlen. Die Antragstellung zur Anpassung der Ampelphasen an der Dragenkreuzung wurde ebenfalls angenommen. Die AfD hingegen hatte einen Antrag zur Sperrung des Stüder Heudamms eingebracht, der jedoch ebenfalls abgelehnt wurde.

In einem weiteren Kontext ist zu beachten, dass die Regelungen für Wirtschaftswege in Deutschland je nach Bundesland variieren können. Öffentliche Wirtschaftswege, die in der Regel im Besitz des Landes oder Bundes sind, unterliegen den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), während private Grundstückseigentümer über die Nutzung ihrer Wirtschaftswege entscheiden. Gerichte haben festgestellt, dass Wirtschaftswege überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen müssen und keine überörtliche Bedeutung haben, wie auf bussgeldkatalog.org erläutert wird.