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Göttinger Justiz jagt Journalistin: Meinungsfreiheit in Gefahr?

In Göttingen kommt es derzeit zu einem brisanten Rechtsstreit, der die Gemüter bewegt: Die freie Journalistin Anabel Schunke gerät ins Visier der Staatsanwaltschaft, weil sie einen kontroversen Tweet veröffentlichte. Seit zweieinhalb Jahren zieht sich der Fall bereits hin und zeigt exemplarisch, wie staatliche Organe mit Kritikern umgehen. Focus berichtet über den Vorschlag von Philosoph Peter Sloterdijk, der den Steuerstaat als „rechtlich gezügelte Staats-Kleptokratie“ bezeichnete. Seine kritischen Worte führten zu einem Aufschrei – ein Szenario, das sich nun mit Schunke auf anderer Ebene wiederholt.

Alles beginnt im April 2022 mit einem Tweet auf Twitter, heute bekannt als X, in dem Schunke die Sinti und Roma kritisierte. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung, den der zuständige Richter jedoch aufgrund von Schutz der Meinungsfreiheit ablehnte. Doch die Staatsanwaltschaft gab nicht auf und letztlich erhielt Schunke eine Strafzahlung. Die freie Journalistin, die für ihre scharfen Meinungsbeiträge bekannt ist, sieht sich nun in einem zermürbenden Rechtsstreit, der die Grenzen zwischen freier Meinungsäußerung und Volksverhetzung neu auslotet.

Verfahrenskosten und deren tragende Last

Für eine freie Journalistin wie Schunke ist der andauernde Rechtsstreit ein finanzielles und emotionales Desaster. Sie muss alle Verfahrenskosten allein tragen, was eine ungleiche und fast erdrückende Last im Vergleich zur Staatsanwaltschaft darstellt, die über schier endlose Ressourcen verfügt. Die Justiz scheint hier eine demonstrative Einschüchterung zu praktizieren, die viele in der Medienwelt besorgt stimmt.

Wenig überraschend sind die Empfindlichkeiten im Land auf einem neuen Höhepunkt. So eröffnete Nordrhein-Westfalen kürzlich eine Meldestelle für antiasiatischen Rassismus, wobei auch vermeintlich positive Aussagen als rassistisch wahrgenommen werden können. Die politische Haltung der Angeklagten spielt ebenfalls eine bedeutsame Rolle, wie andere Fälle belegen, bei denen Ermittlungsverfahren schnell eingestellt wurden, wenn der Verdächtige eine ‚linksgerichtete Gesinnung‘ aufwies.

Besteht noch eine Chance auf Freispruch?

Neuste Entwicklungen im Fall Schunke: Die 5. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig sprach Schunke schließlich frei. Ihre Aussagen wurden als im Kontexte der Meinungsfreiheit zulässig angesehen. Doch die Staatsanwaltschaft geht erneut in Berufung. Focus hat berichtet, dass dies eine ungleiche Machtverteilung darstelle, da die Staatsanwaltschaft immer weitermachen könne, während die Angeklagte mit den Verfahrenskosten ringt.

Ein markanter Punkt bleibt jedoch bestehen: Die Frage nach der Balance zwischen freier Meinungsäußerung und der Definition von Hate Speech wird somit weiterhin eines der großen gesellschaftlichen Themen bleiben, wie auch Focus analysiert hat.