Goslar

Stalking mit tödlichen Konsequenzen: Prozess gegen Ex-Freund eröffnet!

Am Landgericht Braunschweig hat der Prozess gegen zwei Angeklagte begonnen, die des Stalkings und der Nachstellung mit Todesfolge beschuldigt werden. Betroffen ist der Fall einer 18-jährigen Frau, die sich das Leben nahm, nachdem sie mutmaßlich von ihrem Ex-Freund und seiner neuen Partnerin psychisch unter Druck gesetzt wurde. Der 24-Jährige war zuvor in einer Beziehung mit dem Opfer und steht zusammen mit einer 20-Jährigen unter Anklage.

Ein Anwalt des Angeklagten wies die Vorwürfe entschieden zurück. Der Prozess ist ohne Öffentlichkeit angesetzt worden, um eine Stigmatisierung der Angeklagten zu vermeiden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft begannen die Stalking-Aktivitäten bereits vor fünf Jahren und beinhalteten wiederholte Drohungen sowie das Verfolgen des Opfers beim Joggen.

Details zum Vorfall

Die Angeklagten sollen dem Opfer über soziale Medien Nachrichten gesendet und ständige Anrufe, auch nachts, gemacht haben. Diese Verhaltensweisen führten zu erheblichem psychischen Stress für die Betroffene. Der 24-Jährige fuhr täglich am Haus des Opfers vorbei, was zur weiteren Einschüchterung führte. Der Suizid der jungen Frau ereignete sich vier Tage nach einer spezifischen Bedrohung durch die Angeklagten, was laut Staatsanwaltschaft den Vorwurf unterstützt, dass die Angeklagten das Opfer in den Suizid getrieben haben.

Der Anklage aufgrund von Nachstellung mit Todesfolge stehen allerdings erhebliche Beweisprobleme gegenüber, da die Kausalität zwischen den Handlungen der Angeklagten und dem Tod des Opfers schwer nachzuweisen ist. Der Prozess ist auf insgesamt 14 Verhandlungstage bis April angesetzt, wobei rund 50 Zeugen, darunter die Eltern und der Bruder des Opfers, geladen sind.

Ähnliche Fälle von Stalking mit tödlichem Ausgang wurden in Deutschland in den letzten Jahren selten vor Gericht verhandelt. Laut einem Bericht auf Haufe.de wurde ein ehemaliger Lebensgefährte in einem ähnlichen Fall wegen Stalkings mit Todesfolge verurteilt, nachdem das Opfer aufgrund der Nachstellungen schwerwiegende psychische Probleme entwickelt hatte und schließlich Suizid beging. Diese Art von Verurteilungen bleibt außergewöhnlich, da die Kausalität zwischen den Stalking-Aktivitäten und dem Tod des Opfers nachgewiesen werden muss.

Stalking in Deutschland, insbesondere im Zusammenhang mit früheren Beziehungen, betrifft überwiegend Frauen als Opfer und Männer als Täter. Betroffene haben verschiedene Möglichkeiten, sich zu schützen, darunter das Wechseln von Telefonnummern und das Beantragen einstweiliger Anordnungen.