
Am 29. Januar 2025 lud Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner zu einem Fachkolloquium zur kommunalen Wärmeplanung in Goslar ein. Ziel der Veranstaltung war es, den aktuellen Stand der Wärmeplanung zu präsentieren, Kommunikationswege zu klären und Inhalte zu erarbeiten. Zahlreiche Entscheidungsträger sowie Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und städtischer Verwaltung nahmen an dem Kolloquium teil. Die Themen umfassten den rechtlichen Rahmen der Wärmeplanung, das Wärmeplanungsgesetz sowie das Niedersächsische Klimagesetz, wobei auch die Nutzung erneuerbarer Energien durch Wärmenetze zur Sprache kam.
Praxisbeispiele, unter anderem zur Geothermie und Biogas, wurden von Vertretern der HarzEnergie, den Stadtwerken Clausthal-Zellerfeld und der Bürgerenergiegenossenschaft Weddingen vorgestellt. Ein Schwerpunkt lag auf der Wichtigkeit von Bestands- und Potenzialanalysen für die Ziel- und Maßnahmenkataloge der lokalen Wärmeplanung. Die „Institut für nachhaltige Energieversorgung“ GmbH (INEV) aus Rosenheim moderierte das Kolloquium und wird mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Die Veranstaltung erstreckte sich über vier Stunden und bot Raum für Diskussionen und den Austausch unter Fachkollegen.
Einbindung der Bevölkerung und zukünftige Schritte
Ein zentrales Anliegen des Kolloquiums war die Einbindung der Bevölkerung in den Prozess der Wärmeplanung. Geplant ist eine Bürgerinformationsveranstaltung im Sommer 2025, mit der die ersten Ergebnisse vorgestellt und diskutiert werden sollen. Zudem wurde ein Ausblick auf die Fortsetzung des Dialogs gegeben, der sowohl die Fortführung des Fachkolloquiums als auch die Schaffung einer Kommunikationsplattform für die Öffentlichkeit umfasst. Die Resonanz der Teilnehmer war positiv; sie betonten die Bedeutung der Zusammenarbeit lokaler Akteure für innovative Lösungen und die erfolgreiche Umsetzung der Wärmeplanung.
In einem weiteren Bericht wurde das Wärmeplanungsgesetz hervorgehoben, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Es verpflichtet alle Städte und Gemeinden in Deutschland, eine lokale Wärmeplanung zu erstellen, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Dieses Gesetz soll zudem Sicherheit für Bürger, Unternehmen und Energieversorger im Hinblick auf die zentrale Wärmeversorgung bieten. Großstädte müssen ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 erstellen, während kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben. Zudem können kleinere Gemeinden vereinfachte Verfahren nutzen, um die Anforderungen zu erfüllen. Die Wärmeplanung soll auch den Ausbau der Fernwärme mit einem Fokus auf erneuerbare Energien vorantreiben, wobei zurzeit etwa 14 Prozent der Haushalte in Deutschland über Fernwärme versorgt werden, davon 20 Prozent aus erneuerbaren Quellen, wie die [Bundesregierung](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/waermeplanungsgesetz-2213692) berichtet.