
Ein jüngstes Urteil gegen eine Frau aus Hannover wegen Beleidigung der Außenministerin Annalena Baerbock ist rechtskräftig. Die 28-jährige Frau hat die Berufung gegen das Urteil zurückgenommen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Hannover am Mittwoch bekannt gab. Im Oktober 2023 hatte die Frau ein Video auf ihrem Instagram-Kanal veröffentlicht, in dem Baerbock als „Terroristen Bärbock“ beleidigt wurde. Daraufhin stellte Baerbock Strafantrag.
Das Amtsgericht Hannover verhängte eine Geldstrafe von 600 Euro, die sich auf 40 Tagessätze zu je 15 Euro beläuft. Neben dem beleidigenden Video befasste sich die Frau auch mit weiteren Themen und bezog sich in ihren Beiträgen auf die Gefechte im Gaza-Streifen. Zudem veröffentlichte sie eine Grafik, auf der Porträts von acht Staatsoberhäuptern, darunter Emmanuel Macron und Joe Biden, mit einem schwarzen Oberlippenbart sowie dem Schriftzug „Kids Killers Union“ zu sehen waren.
Weitere Verurteilungen wegen Beleidigungen
In einem anderen Fall wurde ein 70-Jähriger aus Langenhagen verurteilt, weil er online zu Gewalt gegen Bundeskanzler Olaf Scholz aufgerufen hatte. Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit mehrere Verurteilungen in Deutschland wegen Beleidigungen gegen Baerbock. So wurde ein Mann aus dem Landkreis Augsburg im Jahr 2023 verurteilt, weil er Baerbock als „gehirnamputiert“ bezeichnete und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro erhielt. Auch ein AfD-Stadtrat wurde zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro verurteilt, nachdem er Baerbock und andere Politiker der Grünen beleidigt und volksverhetzende Äußerungen gemacht hatte.