
Am 27.03.2025 landete ein Flugzeug am Flughafen Hannover mit gefährdeten Menschen aus Afghanistan. Die Maschine kam aus Islamabad, Pakistan, und an Bord waren Angehörige von als gefährdet eingestuften Personen. Das Bundesinnenministerium wollte den Flug nicht bestätigen oder dementieren, wodurch unklar blieb, wie viele Afghaninnen und Afghanen mit einer Aufnahmezusage der Bundesregierung an Bord waren. Diese Landung markiert den ersten Abschiebeflug nach Afghanistan seit drei Jahren und fand zwei Tage vor den Landtagswahlen im Osten statt.
Rund 2.800 gefährdete Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage warten derzeit in Pakistan auf ihre Ausreise, müssen jedoch ein Visa-Verfahren mit Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Im März 2025 kamen 132 Menschen per Charterflugzeug nach Deutschland; im Februar waren es 155. Nach der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 baute die Bundesregierung Programme zur Aufnahme ehemaliger afghanischer Ortskräfte auf. Abschiebungen nach Afghanistan fanden auch aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern statt. Bis November 2024 beantragten rund 23.900 Menschen Asyl in Deutschland, verglichen mit etwa 34.600 im Vorjahr.
Hintergrund zu den Flügen aus Afghanistan
Die Bundesregierung hat die Einreise von Afghanen nach Deutschland wieder aufgenommen. Am Dienstagmorgen landete ein Charterflug aus Islamabad in Berlin mit 155 Afghanen, die eine Aufnahmezusage erhalten hatten. Seit dem Fall Afghanistans an die Taliban im August 2021 hat Deutschland mehr als 48.000 Afghanen eine Aufnahmezusage erteilt. Rund 36.000 „besonders gefährdete“ Afghanen sind bisher nach Deutschland gekommen, wobei die Kosten für die Aufnahme sich auf mehrere Hundert Millionen Euro belaufen.
Unter den 155 Ankömmlingen waren jedoch nur fünf ehemalige Ortskräfte, die für die Bundeswehr und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gearbeitet hatten. Diese fünf Ortskräfte wurden von 22 engen Familienangehörigen begleitet. Insgesamt waren 80 Frauen und 61 Minderjährige, darunter 42 Kinder unter zehn Jahren, an Bord. Auch Menschenrechtsaktivisten, eine Polizistin, andere ehemalige Staatsbedienstete und ein Journalist befanden sich unter den Passagieren. Die Bundespolizei stellte gegen drei Passagiere Strafanzeige, da sie mit „Proxy-Pässen“ eingereist waren, die von den Taliban vergeben werden. Jeder Fall wurde zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überprüft.
Die Fortsetzung der Flüge wurde von Sachsens Innenminister Armin Schuster kritisiert, der sie als „bemerkenswerte Unverfrorenheit“ der Bundesregierung bezeichnete. Vor der Bundestagswahl wurden zwei Charterflüge vom Bundesinnenministerium kurzfristig abgesagt, offiziell wegen logistischer Probleme. Rund 3.000 Afghanen mit Aufnahmezusage warten derzeit in Islamabad auf ihre Ausreise, wobei viele von ihnen ihre Besitztümer verkauft haben, um nach Pakistan zu fliehen, und nur für drei Monate ein Visum besitzen. Die pakistanische Regierung hat angekündigt, dass Afghanen ohne gültige Visa bis zum 31. März 2025 das Land verlassen müssen. Bereits sieben Personen, die nach Deutschland ausfliegen sollten, wurden nach Afghanistan abgeschoben. Die Bundesregierung versucht derzeit, Afghanen bei der Verlängerung ihrer Visa in Pakistan zu unterstützen, während es zunehmend zu Suizidversuchen unter Afghanen kommt, die aufgrund ihrer Erlebnisse und der Perspektivlosigkeit traumatisiert sind.