Helmstedt

Neue Abfallgebührenbescheide in Helmstedt: Jetzt drohen Mahnungen!

In Helmstedt gibt es derzeit Schwierigkeiten beim Versand der Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2024 sowie der Vorausveranlagung für 2025. Laut Informationen von regionalheute.de wurden die betroffenen Grundstückseigentümer identifiziert, und neue Bescheide wurden erstellt und nach Ostern versendet. Eigentümer, die bisher keine Bescheide erhalten haben und auch keine Zahlungen geleistet haben, sind aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Unterlagen die Zahlungen vorzunehmen. Ab dem 5. Mai 2025 drohen Mahnungen für ausstehende Gebühren.

Wie der Landkreis Helmstedt berichtet, erhalten die Grundstückseigentümer die Jahresendabrechnung 2024 und die Vorausveranlagung 2025 getrennt in einem Umschlag. In der Jahresendabrechnung wird davon ausgegangen, dass alle fälligen Abschlagszahlungen pünktlich geleistet wurden. In den Bescheiden sind sowohl bei Guthaben als auch bei Nachforderungen abzulehnende Zahlungsmodalitäten aufgeführt. Nachzahlungen werden nicht per Barzahlung akzeptiert, und die Überweisungen sollen auf ein Bankkonto erfolgen.

Wichtige Informationen zu Abrechnung und Kontakt

Die Abrechnungen enthalten Informationen zu möglichen Erstattungen und Nachforderungen. Bei Unstimmigkeiten im Abgabenbescheid sollten die Grundstückseigentümer die angegebene Sachbearbeiterin kontaktieren. Fragen können auch per Fax (05351/121-2607) oder E-Mail (hausmuellentsorgung@landkreis-helmstedt.de) gestellt werden. Kontenänderungen müssen bis zum 31. Januar 2025 mitgeteilt werden, um für die Abbuchungen berücksichtigt zu werden.

Für weitere Informationen stehen die Ansprechpartner in den Geschäftsbereichen Finanzen sowie für Rückfragen zu Guthaben und Veranlagungen unter den entsprechenden Telefonnummern zur Verfügung.