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Tödlicher Treppensturz in Uelzen: 19-Jähriger muss in Psychiatrie!

Am 25. Februar 2025 fällte das Landgericht Lüneburg ein Urteil im Sicherungsverfahren gegen einen 19-Jährigen, der für den tödlichen Treppensturz eines Mannes am Bahnhof in Uelzen verantwortlich ist. Der Beschuldigte wird dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Diese Entscheidung folgt der einhelligen Forderung von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung.

Das Gericht sah den 19-Jährigen als eine Gefahr für die Allgemeinheit und geht davon aus, dass weitere Straftaten zu befürchten sind. Eine jährliche Überprüfung seines Aufenthalts in der Psychiatrie ist vorgesehen. Die Vorsitzende Richterin Silja Precht äußerte, dass der Beschuldigte den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen habe. Er wurde nach Erwachsenenstrafrecht wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt und handelte zur Tatzeit unter Wahnvorstellungen, weshalb er als nicht steuerungsfähig gilt.

Hintergründe zur Tat

Ein Gutachter stellte fest, dass der 19-Jährige vermutlich an einer psychischen Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis leidet, die möglicherweise durch Drogenkonsum ausgelöst wurde. Der Beschuldigte berichtete von Wahnvorstellungen, darunter die Behauptung, eine frühere Freundin habe ihn verhext. Zudem konsumierte er regelmäßig Betäubungsmittel wie Haschisch oder Marihuana. Das Motiv für die Tat bleibt unklar, da der Beschuldigte während des Verfahrens schwieg. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass er das Handy des Opfers stehlen wollte.

Der genaue Alter des Beschuldigten ist unklar, da ein Reisedokument auf das Geburtsjahr 2000 hindeutet. Zwar war er bereits polizeilich bekannt und hatte zuvor Straftaten begangen, doch bei den Plädoyers bestand Einigkeit: Alle Beteiligten hielten den Beschuldigten für schuldunfähig und plädierten für eine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie. Augenzeugen berichteten, dass der Beschuldigte vor der Tat fröhlich wirkte, bevor er einem 55-jährigen Mann gegen die Brust trat, der daraufhin an schweren Kopfverletzungen starb.

Das Urteil im Sicherungsverfahren ist noch nicht rechtskräftig; der Verteidiger ließ Revision offen. Wie lexika.de berichtete, sind in Sicherungsverfahren verschiedene Voraussetzungen zu beachten, die eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen können, insbesondere bei der Aufhebung der Einsichtsfähigkeit aufgrund von psychischen Erkrankungen.