Northeim

28-Jähriger in Berka zwei Mal unter Drogeneinfluss erwischt!

Ein 28-jähriger Autofahrer wurde am 18. April 2025 in Berka auf der B 241 gleich zweimal unter Drogeneinfluss erwischt. Um 20:14 Uhr entdeckte die Polizei Northeim während einer Erstkontrolle körperliche Auffälligkeiten beim Fahrer, was zu einem Drogentest führte. Dieser zeigte ein positives Ergebnis. Daraufhin wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.

In einem weiteren Vorfall wurde der gleiche Fahrer jedoch etwa eine Stunde später erneut hinter dem Steuer angetroffen. Die Polizei leitete daraufhin ein weiteres Verfahren ein und stellte die Fahrzeugschlüssel des Mannes sicher. Die Vorfälle ereigneten sich zwischen 13:50 und 14:50 Uhr, was die Polizei Northeim bestätigte. Gegen den 28-Jährigen wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Rechtslage bei Alkohol- und Drogenfahrten

Verkehrsunfälle in Deutschland, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht werden, haben sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Diese Arten von Unfällen gelten als Straftat. Die strafrechtlichen Folgen variieren je nach Art des Unfalls und dessen Konsequenzen. Der Gesetzgeber hat für Trunkenheitsfahrten einen Strafrahmen festgelegt, der Geldstrafen, den Führerscheinentzug sowie Freiheitsstrafen umfasst, wie RA Kotz berichtet.

Zusätzlich haben Geschädigte besitze die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche direkt gegenüber dem Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Dabei sind materielle und immaterielle Schäden in den zivilrechtlichen Haftungen abzudecken. Es ist zu beachten, dass Trunkenheit am Steuer nach § 316 StGB strafbar ist und bereits bei geringem Einfluss von Drogen oder Alkohol zu einem Strafverfahren führen kann. Die Beweislast liegt in der Regel bei der Person, die Ansprüche geltend macht.