Northeim

E-Scooter ohne Versicherung: Strafe für junge Bad Gandersheimerin!

Am Dienstag, den 11. März 2025, wurde eine 22-jährige Frau aus Bad Gandersheim in der Holzmindener Straße mit einem E-Scooter angehalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der E-Scooter ohne Versicherungsschutz war. Die Polizei untersagte der Fahrerin die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Die Meldung zu diesem Vorfall wurde am 12. März 2025 um 06:40 Uhr von der Polizeiinspektion Northeim veröffentlicht, wie news.de berichtete.

E-Scooter sind in vielen deutschen Städten als Fortbewegungsmittel zunehmend beliebt geworden. Sie gelten rechtlich als Fahrzeuge und müssen daher spezifische Verkehrsregeln einhalten. Eine der wesentlichen Vorschriften ist, dass E-Scooter über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen müssen, die Schäden an Dritten abdeckt. In Deutschland beträgt die Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter maximal 20 km/h. Unfälle mit diesen Fahrzeugen sind häufig auf Verkehrsregelverstöße oder Handhabungsfehler zurückzuführen. In den ersten Monaten nach ihrer Einführung gab es in Berlin bereits 74 E-Scooter-Unfälle, wobei 65 davon auf Fehler des Fahrers zurückzuführen waren, ohne dass es zu tödlichen Zwischenfällen kam, berichtete bussgeldkatalog.org.

Rechtliche Grundlagen und Unfallstatistiken

Im Falle eines Unfalls gelten die gleichen rechtlichen Vorschriften wie bei Autounfällen: Die Fahrer sind verpflichtet, die Unfallstelle abzusichern, Erste Hilfe zu leisten und die Polizei zu verständigen. Bei Fahrerflucht drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an Dritten, während die Krankenversicherung im Falle von Verletzungen die Behandlungskosten deckt. Schäden am E-Scooter selbst müssen in der Regel vom Fahrer getragen werden, was hohe Kosten verursachen kann, oft im vierstelligen Bereich.