Northeim

Wahlplakat-Vandalismus: Gewaltspirale vor der Bundestagswahl?

Im Landkreis Northeim hat die Zerstörung von Wahlplakaten vor der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stark zugenommen. Heute berichtete die HNA, dass Wahlplakate abgerissen, beschmiert, zerstört und sogar verbrannt werden. Die betroffenen Parteien, darunter die SPD, AfD, Bündnis 90/Grüne und CDU, erstatten regelmäßig Strafanzeigen bei der Northeimer Polizei.

Der Polizeisprecher Sven Wolf konnte trotz der aktuellen Vorfälle keine Einschätzung zur Häufigkeit der Zerstörungen im Vergleich zu früheren Wahlen abgeben, da der Wahlkampf noch im Gange ist. Frauke Heiligenstadt von der SPD äußerte, dass die Gewalt gegen Wahlplakate ein neues Maß erreicht hat, und wandte sich an die Bürger mit der Bitte, Hinweise zu melden.

Zunehmender Vandalismus dokumentiert

Maik Schmitz von der AfD berichtete von 250 bis 300 beschädigten Plakaten, die vor allem im Stadtgebiet Northeim zu finden sind. Besorgniserregend ist auch die Tatsache, dass einige AfD-Plakate vor dem Amtsgericht angezündet wurden. Kerstin Limburg von den Grünen stellte einen signifikanten Anstieg von Vandalismus im aktuellen Wahlkampf fest und plant, die Sachbeschädigungen als Sammelanzeige zu melden. Dabei wurden Wahlplakate der Grünen mit Hakenkreuzen und beleidigenden Begriffen beschmiert. David Artschwager von der CDU bestätigte ebenfalls eine Zunahme der Sachbeschädigungen an CDU-Plakaten im Landkreis und bemerkte, dass der Ton im Wahlkampf rauer geworden ist.

Darüber hinaus häufen sich auch in Sachsen-Anhalt die Fälle von Vandalismus an Wahlplakaten, wie die Vorreiter-Zeitung berichtete. Bis zum 5. Februar wurden dort rund 730 Fälle von beschädigten oder entwendeten Plakaten angezeigt, was bereits der Anzahl der gemeldeten Vorfälle während der Bundestagswahl 2021 entspricht. In der Polizeidirektion Magdeburg werden die meisten Vandalismusfälle registriert, gefolgt von den Regionen Halle, Dessau-Roßlau und Stendal. Besonders betroffen sind auch Oschersleben und Wanzleben, wo bereits vor dem 22. Januar mehr als 100 Plakate, hauptsächlich von der CDU, zerstört oder entwendet wurden.

Die Polizei in Stendal erinnerte daran, dass es sich bei den Vorfällen nicht um Kavaliersdelikte, sondern um Sachbeschädigung handelt, die mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Parteien haben darüber hinaus die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern.