Osnabrück

Betriebsfeier: Mann fristlos gekündigt nach schwerer Übergriffigkeit!

Nach einem ekelhaften Vorfall auf einer Betriebsfeier in Siegburg, bei dem ein Mitarbeiter seiner Kollegin einen Klaps auf den Hintern gab und sie gegen ihren Willen festhielt, folgte seine fristlose Kündigung – ein mutiger Schritt gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz!

Ein renommierter Fall aus dem Arbeitsrecht erregt die Gemüter: Ein Mitarbeiter eines Unternehmens, der bei einer Betriebsfeier nicht nur über die Stränge schlug, sondern auch eine Kollegin sexuell belästigte, wurde fristlos entlassen. Der Hintergrund? Ein Klaps auf den Hintern und eine skrupellose Bemerkung, die den Rahmen des Erträglichen sprengte. Das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg (Az. 3 Ca 387/24) lässt aufhorchen und zeigt, wie ernst Arbeitgeber derartige Übergriffe nehmen.

Was genau geschah bei diesem zweifelhaften Fest? Bei einer Feier, die eigentlich dem Miteinander dienen sollte, kam es zu einem Vorfall, der jede Feierlaune in den Schatten stellte. Ein Außendienstmitarbeiter ergriff die Gelegenheit und schlug seiner Kollegin auf den Hintern – ein Übergriff, dem sie zwar versuchte zu entkommen, aber der Mann ließ nicht locker und zog sie sogar an sich heran. „Nehmen Sie es als Kompliment“, soll er gesagt haben. Ein unmissverständliches Zeichen, dass sein Verhalten nicht nur unangebracht, sondern übergriffig war!

Klare Ansage des Gerichts

Das Arbeitsgericht Siegburg entschied deutlich: Die fristlose Kündigung des Mannes war rechtens. Der Richter hörte die betroffene Kollegin als Zeugin und stellte schnell fest, dass ihre Freiheit durch das Verhalten des Mannes massiv eingeschränkt wurde. Er hatte nicht nur die Grenzen des Anstands missachtet, sondern auch klare rechtliche Grenzen überschritten. Das Gericht stellte fest, dass es sich um eine klare sexuelle Belästigung handelte.

Wie viel ist zu viel? Die Antwort ist eindeutig: Sexuelle Belästigung hat in der Arbeitswelt keinen Platz! Vor allem nicht, wenn der Betroffene auch schon in der Vergangenheit wegen unflätigen Verhaltens und übermäßigem Alkoholkonsum abgemahnt wurde. Es wurde klargestellt, dass der Mann seine Motivation offen offenbarte, als er die Kollegin aufforderte, ihren ungebührlichen Klaps als Kompliment zu verstehen. Ein Ungeheuerlichkeit, die in keiner Form toleriert werden kann!

Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil

Das vorliegende Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte hat die Möglichkeit, Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln einzureichen. Doch es bleibt zu hoffen, dass das Gericht auch in der nächsten Instanz ein deutliches Zeichen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz setzt. Dieser Fall könnte wegweisend dafür sein, wie mit ähnlichen Vorfällen in der Zukunft umgegangen wird.

NAG Redaktion

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