Stade

Neue Regeln für Ukrainer: Auto-Kennzeichen in Stade müssen wechseln!

Ukrainische Kriegsflüchtlinge müssen ab sofort im Landkreis Stade ihre Fahrzeuge ummelden und deutsche Autokennzeichen erhalten, da die Ausnahmeregelung Endes September 2023 ausgelaufen ist – ein Prozess, der die Mobilität von über 3.300 Menschen entscheidend beeinflusst!

(jd). Drama im Landkreis Stade! Was viele ukrainische Kriegsflüchtlinge kaum glauben konnten, geschieht jetzt: Die goldene Regel ist vorbei! Über 4.700 mutige Seelen sind seit dem Beginn des russischen Übergriffs auf ihr geliebtes Heimatland im Februar 2022 nach Stade geströmt, um für Sicherheit und einen Neuanfang zu kämpfen. Doch jetzt müssen sie sich neuen Herausforderungen stellen, denn fast 3.300 von ihnen müssen ihre Autos ummelden!

An den lokalen Straßen sind sie weiterhin unterwegs, ihre Fahrzeuge stolz mit der blauen und gelben Farbkombination der ukrainischen Fahne geschmückt. Doch die Freiheit, mit diesen Kennzeichen zu fahren, ist jetzt vorbei. Nach monatelanger Duldung, die bis Ende September galt, ist die einmal verlängerte Ausnahmeregelung endlich abgelaufen. Ab jetzt heißt es: Ein deutsches Nummernschild muss her!

Neue Regeln für ukrainische Autofahrer!

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Stade hat den Flüchtlingen klargemacht, dass ab dem 1. Oktober 2023 neue Bestimmungen gelten. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und hier bleiben will, muss sein Auto ordnungsgemäß anmelden. Diese gesetzliche Vorschrift betrifft nun auch die ukrainischen Geflüchteten, und sie müssen einige bürokratische Hürden überwinden.

Um sein Fahrzeug in Deutschland zuzulassen, ist ein Besuch bei der Zulassungsstelle angesagt. Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden? Hier kommt die Liste der Notwendigkeiten:

  • Ein gültiges Personaldokument mit Lateinschrift
  • Die ukrainische Zulassungsbescheinigung und ihre Nummernschilder
  • Eine Einzelgenehmigung nach § 21 der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) oder (falls vorhanden) die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) mit Hauptuntersuchung
  • Nachweis der Versicherung (eVB – keine grüne Versicherungskarte, keine Grenzversicherung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (IBAN und BIC)
  • Sofern schon verfügbar: Verzollungsnachweis des zuständigen Hauptzollamtes

Achtung: Digitale ukrainische Dokumente werden nicht akzeptiert! Und nicht vergessen: Nach der Zulassung müssen die alten ukrainischen Kennzeichen gegen die neuen deutschen getauscht werden.

Die Termine für die Kfz-Zulassung können bequem über die Website des Landkreises Stade gebucht werden: www.landkreis-stade.de. Wer denkt, es geht einfach, muss sich auf ein bürokratisches Abenteuer einstellen! Ein reger Strom an Anmeldungen ist zu erwarten, denn der Druck ist spürbar.

NAG Redaktion

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