
Am 22. April 2025 wurde ein 21-Jähriger bei einem Polizeieinsatz in Oldenburg tödlich verletzt. Patrick Seegers, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Niedersachsen, äußerte sich zu dem Vorfall und bezeichnete ihn als schrecklich. Er betonte, dass jeder Todesfall bei einem Polizeieinsatz einer zu viel sei. Derzeit wird untersucht, ob der Schusswaffengebrauch angemessen war, da dieser rechtlichen Voraussetzungen im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz unterliegt. Eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben muss vorliegen, um den Einsatz einer Schusswaffe zu rechtfertigen.
Um solche Vorfälle zukünftig zu vermeiden, plädiert Seegers für den Einsatz von Tasern als Alternative zum Schusswaffengebrauch. Laut ihm könnte der Taser helfen, viele Situationen ohne tödliche Verletzungen zu lösen. In Niedersachsen absolvieren Polizeibeamte eine Ausbildung an der Polizeiakademie, die auch Schusswaffentraining umfasst, und das Training unter Stress gehört zur Vorbereitung auf Einsätze. Im Jahr 2024 war die Zahl der Menschen, die durch Polizeischüsse ums Leben kamen, die höchste seit 40 Jahren. Zudem ist die Zahl der Messerangriffe in den letzten drei Jahren um 60 Prozent gestiegen. Seegers stellt klar, dass die Zunahme von Messerangriffen nicht auf eine höhere Schussbereitschaft der Polizei zurückzuführen ist.
Ermittlungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Beamten wegen Verdachts auf Totschlag. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am 19. August 2024 in München, als eine 31-jährige Frau von der Polizei erschossen wurde, nachdem sie Beamte mit einem Messer bedroht hatte. Auch hier wird untersucht, ob der Schusswaffengebrauch rechtmäßig war. Bei solchen Vorfällen erfolgen Routineuntersuchungen, um zu klären, ob die Gesetze eingehalten wurden, unabhängig von den Polizeigesetzen der Bundesländer. In der Regel ist die Staatsanwaltschaft die erste Instanz, die in solche Ermittlungen involviert ist.
Bei der Entscheidung über den Schusswaffengebrauch müssen mehrere Fragen beantwortet werden: Besteht eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben? Ist der Einsatz der Schusswaffe geeignet, erforderlich und angemessen? Sind mildere Mittel ausgeschöpft? Im Jahr 2023 setzte die Polizei in 65 Fällen Schusswaffen gegen Personen ein, wobei 9 Personen starben. Dabei gab es nur einen unzulässigen Schusswaffengebrauch gegen Personen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert nach dem Vorfall in München, wie auch nach dem Vorfall in Oldenburg, den Einsatz von Tasern in jedem Streifenwagen.