
Am 2. April 2025 fand vor dem Landgericht Marburg ein Prozess gegen einen 42-jährigen Mann aus Niedersachsen statt. Dieser wird beschuldigt, vor einem Jahr gewaltsam in die Wohnung einer Studentin in der Universitätsstraße eingedrungen zu sein. Der Vorfall führte dazu, dass die Studentin aus dem Fenster im zweiten Stock sprang und auf dem Vordach einer Rossmann-Filiale landete.
Der Angeklagte soll im krankheitsbedingt schuldunfähigen Zustand gehandelt haben. In der Verhandlung äußerten sich langjährige Freunde des Angeklagten als Zeugen. Ein Freund, der ihn seit 25 Jahren kennt, beschrieb ihn als intelligent, jedoch mit Depressionen. Er hatte 2012 eine psychotische Episode, war jedoch nie wegen Drogen- oder Alkoholproblemen aufgefallen. Ein weiterer Zeuge, der den Angeklagten seit 37 Jahren kennt, bestätigte die psychischen Probleme und beschrieb die veränderte Persönlichkeit des Angeklagten während der psychotischen Episode.
Äußerungen des Angeklagten und bevorstehende Gutachten
Über seine Anwältin äußerte der Angeklagte, dass er zum Zeitpunkt des Vorfalls ein von einer Marburgerin programmiertes Computerspiel spielte und romantische Absichten hatte. Da er abgewiesen wurde, kam es zu einem Rückfall in seine psychische Erkrankung, nachdem er Medikamente abgesetzt hatte. Er hatte Marburg besucht, um die Wohnung der Programmiererin aufzusuchen, ohne zu wissen, dass diese mittlerweile verzogen war.
Der Angeklagte hat um psychiatrische Unterstützung gebeten und sich um einen Platz in einem Heim für psychisch erkrankte Menschen beworben. Am letzten Verhandlungstag wird ein vom Gericht bestellter Sachverständiger sein Gutachten präsentieren. Der nächste Verhandlungstag ist für den 9. April, 9 Uhr, im Saal 101 des Landgerichts Marburg angesetzt.
In einem ähnlichen Kontext beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss vom 25. August 2020 mit der Thematik der Schuldunfähigkeit aufgrund seelischer Störungen, insbesondere bei diagnostizierter schizophrenen Psychose. Wie der BGH in seinem Urteil feststellte, führte die Diagnose einer schizophrenen Psychose nicht automatisch zur Feststellung der Schuldunfähigkeit. Die konkrete Darlegung, wie die psychische Störung die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinflusste, ist notwendig. Handlungen eines psychisch Erkrankten müssen zudem im Kontext ihrer Erklärbarkeit bewertet werden, was für die Beurteilung von Vorfällen dieser Art entscheidend ist, wie auch bei dem Fall des Angeklagten in Marburg.
Die Entwicklungen in dem aktuellen Verfahren werden weiterhin aufmerksam verfolgt. Die Stimmung und der Verlauf der Prozesse sind von großer Bedeutung für alle beteiligten Parteien.