Wittmund

Osterfeuer: Tradition oder Belastung für die Umwelt?

Am bevorstehenden Osterwochenende werden in Ostfriesland und im Landkreis Wittmund zahlreiche Brauchtumsfeuer entzündet. Die Kreisverwaltung weist jedoch darauf hin, dass jedes Feuer eine Umweltbelastung darstellt. Als empfohlene Alternative zur Verbrennung von pflanzlichen Materialien und Hölzern wird die Kompostierung angeführt. Der Landkreis Wittmund bietet zweimal jährlich eine kostenlose Einsammlung von Baum- und Strauchschnitt an. Zulässig sind ausschließlich Osterfeuer, die der Brauchtumspflege dienen und zuvor bei den lokalen Gemeinden angemeldet sind.

Die Feuer müssen von Kirchengemeinden, Vereinen oder Nachbarschaften organisiert werden und öffentlich zugänglich sein. Dabei ist eine sorgfältige Wahl des Standorts entscheidend, um Nachbarn und die Allgemeinheit nicht zu gefährden oder zu belästigen. Die erlaubten Materialien für die Osterfeuer umfassen trockene Pflanzenreste sowie Baum- und Strauchschnitt, während die Verwendung von Altholz, Kunststoffen und anderen Abfällen strikt verboten ist. Kontrollen durch die untere Abfallbehörde sowie die Polizeiinspektion Wittmund sind angekündigt. Zudem müssen die Anmeldungen für die Osterfeuer in der Stadt Wittmund 14 Tage im Voraus erfolgen; das Anmeldeformular ist online verfügbar.

Tipps für ein sicheres Osterfeuer

Die Umweltbehörde gibt mehrere nützliche Tipps für die Ausrichtung eines Osterfeuers: Das Brennmaterial sollte vor dem Anzünden umgeschichtet werden, um eine gleichmäßige Verbrennung zu gewährleisten. Sicherheitsabstände von mindestens 100 Metern zu Gebäuden und 50 Metern zu Verkehrsflächen sollten eingehalten werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht als Brandbeschleuniger verwendet werden, und das Feuer muss von Erwachsenen beaufsichtigt werden. Es ist wichtig, Funkenflug zu vermeiden und nicht zu viel Material auf einmal abzubrennen. Strohballen sollten nicht zu nah am Feuer positioniert werden, und eine Rauchbelästigung durch feuchtes Material sollte vermieden werden. Zudem muss die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste freigehalten werden. Im Fall eines außer Kontrolle geratenen Feuers sollte die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden.

Darüber hinaus hat das Thema Osterfeuer auch in anderen Regionen Beachtung gefunden. In Sprockhövel wurden im letzten Jahr zwischen 340 und 370 Osterfeuer gemeldet, was einigen Einwohnern als zu viel erscheint. Karin Bruschewski von der Lokalen Agenda 21 hat daher einen Brief an die Stadt geschrieben, in dem sie vorschlägt, dass Privatpersonen keine Osterfeuer mehr abhalten dürfen. Diese Änderung soll helfen, Umweltschäden durch Verbrennungsprodukte zu reduzieren. In der Nachbarstadt Ennepetal existieren bereits entsprechende Vorschriften, die vorsehen, dass seit 2014 nur Gemeinschaften, Organisationen und Vereine Osterfeuer durchführen dürfen.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass die Feuer nur am Ostersamstag und Ostersonntag zwischen 15 und 24 Uhr abgebrannt werden dürfen. Ein ausreichender Abstand zu Gebäuden ist ebenfalls erforderlich, und es müssen Sicherheitsvorkehrungen wie Feuerlöscher und Wasser bereitgehalten werden. Derzeit besteht zwar keine Genehmigungspflicht für Osterfeuer, jedoch wird bei der Anmeldung diese Liste an die Kreisleitstelle weitergegeben. Das Ordnungsamt kann jedoch nicht alle gemeldeten Feuer kontrollieren, weswegen eine Einschränkung der Osterfeuer etwas Entlastung verschaffen könnte.

Grünschnitt kann zudem in der nahegelegenen Biogasanlage in Gevelsberg entsorgt werden. Jörg Valentin, Vorsitzender des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, äußert jedoch Bedenken gegen eine Einschränkung und betont, dass eine Regelung für Osterfeuer auch für Silvesterfeuerwerk gelten müsste. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Diskussion um die Tradition der Osterfeuer weiter verläuft.

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