
Im Kreis Borken sind aktuell eine Vielzahl von Anträgen für den Bau von Windkraftanlagen eingegangen. Bärbel Jüditz, zuständig für den Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz, berichtet, dass ihrer Behörde derzeit Anträge und Voranträge für den Bau von 84 Windkraftanlagen vorliegen. Darüber hinaus existieren in anderen Kreisen und Kommunen Anträge für rund 300 weitere Windkraftanlagen. Diese Entwicklung wird als „Antragsflut“ bezeichnet, die das Thema Windkraft vorantreibt.
Eine rechtliche Grauzone begünstigt derzeit Genehmigungen für Flächen, die im bisherigen Regionalplan tabu waren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster verwies im September auf Bundesgesetze, die den ungesteuerten Ausbau von Windkraftanlagen ermöglichen. Diese Situation hat zu Streitigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern geführt, wobei ein Aussitzen oder Verzögern der Anträge nicht möglich ist.
Geplante Gesetzesänderungen
Die politischen Parteien SPD, Grüne und CDU planen eine Gesetzesänderung, die Ende dieser Woche im Bundestag beschlossen werden soll. Am Montagnachmittag wird der gemeinsame Gesetzentwurf erstellt, und die Abstimmung im Bundestag ist für Freitag angesetzt. Ein großer Teil der bereits gestellten Anträge könnte durch die anstehenden Gesetzesänderungen als ungültig erklärt werden, wie [WDR](https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/windkraft-flut-antraege-100.html) berichtete.
Ebenfalls wird auf die Entwicklungen in rechtlichen Rahmenbedingungen für den Windkraftausbau verwiesen, die in den letzten Jahren gravierende Veränderungen erfahren haben. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, erläuterte in einem Interview, dass es seit der Ampel-Koalition zahlreiche Neuregelungen im Windkraftausbau gegeben hat. Diese umfassen unter anderem die gesetzliche Vorgabe, 2% der Landesflächen für Windenergieanlagen auszuweisen.
Neuregelungen und rechtliche Auffassungen
Mit Neuregelungen im Bereich des Artenschutzrechts und der Zulassung wurden viele Probleme in der Windbranche seit 2016 gelöst. So werden Windenergieanlagen nicht mehr an Artenschutzfragen scheitern, wobei das Oberverwaltungsgericht Greifswald beispielsweise eine nachträgliche Abschaltung eines Bestandsparks wegen Fischadler aussetzte. In Münster wurden Eilanträge gegen die Aussetzungen von Windenergieanlagen stattgegeben, was bedeutet, dass der Zubau von Windkraftanlagen auch in Ausschlussbereichen möglich ist.
Die umfassenden Änderungen in den Zulassungsrichtlinien, die seit Mai 2024 gelten, ermöglichen eine Typenänderung im verschlankten Verfahren und neue Regelungen zur Klärung von Einzelfragen. Rolshoven äußerte sich optimistisch und stellte fest, dass die neuen gesetzlichen Initiativen seit 2022 positive Auswirkungen auf die anwaltliche Beratung haben, wie [Erneuerbare Energien](https://www.erneuerbareenergien.de/energiemarkt/energierecht/spektakulaere-gerichtsurteile) berichteten.