CoesfeldPolitik

Beteiligung an der Bundestagswahl: Jeder Stimme zählt!

Am 21. Februar 2025 ruft der Kreis Coesfeld zur Teilnahme an der anstehenden Bundestagswahl auf, die am 23. Februar 2025 stattfinden wird. Dr. Linus Tepe, Kreisdirektor und Kreiswahlleiter, hebt die Bedeutung der Wahlbeteiligung hervor und bezeichnet die Bundestagswahl als eine entscheidende Gelegenheit zur Mitgestaltung der Demokratie. Der Wahlkreis 126 Coesfeld – Steinfurt II umfasst dabei den gesamten Kreis Coesfeld sowie die Gemeinden Altenberge, Laer und Nordwalde aus dem Kreis Steinfurt.

Insgesamt sind 194.330 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, darunter über 6.300 Erstwählerinnen und Erstwähler, die erstmals über die Zusammensetzung des Bundestages mitentscheiden können. Bis zu diesem Stichtag haben bereits 70.994 Wahlberechtigte einen Wahlschein beantragt. Rund 36,5 Prozent der Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis nutzen die Briefwahl. Am Wahlabend werden die Ergebnisse online verfolgt werden können, wobei die ersten Ergebnisse gegen 19 Uhr erwartet werden. Der Kreis Coesfeld appelliert eindringlich an alle Wahlberechtigten, ihr Stimmrecht wahrzunehmen.

Änderungen durch Wahlrechtsreform

Im Vorfeld der Bundestagswahl zeichnen sich grundlegende Änderungen ab, die aus der Wahlrechtsreform 2023/2024 resultieren. Diese reformierten Regelungen begrenzen die Anzahl der Bundestagsmandate auf 630 und verzichten auf Überhang- und Ausgleichsmandate. Künftig müssen Sitze durch Zweitstimmen gedeckt sein.

Die Verteilung der Sitze erfolgt in zwei Schritten. Zuerst erfolgt die Verteilung auf die Parteien anhand des Zweitstimmenergebnisses. Dabei werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben. Im zweiten Schritt werden die Sitze auf die Landeslisten der Parteien verteilt, wobei die Sitze pro Bundesland auf dem Anteil der bundesweiten Zweitstimmen basieren. Beispielsweise erhält eine Landesliste 20% der bundesweiten Zweitstimmen, und somit auch 20% der Sitze.

Die Besetzung der Sitze erfolgt vorzugsweise durch die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Erststimmen in den jeweiligen Wahlkreisen. Sollte jedoch keine siegreichen Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten mehr vorhanden sein, rücken die Personen auf der Landesliste entsprechend der vorher festgelegten Reihenfolge nach. Diese Neuregelungen könnten zur Folge haben, dass Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Erststimmen nicht in den Bundestag einziehen, wenn deren Zweitstimmenanteil nicht ausreichend ist.