Dortmund

Dortmunds Kampf gegen Messergewalt: Polizei startet Großaktion!

Ein dramatischer Aktionstag gegen die Messergewalt hat am Wochenende in Dortmund für Aufsehen gesorgt! Von Freitag auf Samstag (14. bis 15. November 2024) haben das Polizeipräsidium Dortmund und die Bundespolizeiinspektion Dortmund gemeinsam in der City, der nördlichen Innenstadt und am Hauptbahnhof ein starkes Zeichen gesetzt. Ziel war es, der Gewaltkriminalität den Kampf anzusagen und die Sicherheit der Bürger zu erhöhen.

Im Rahmen dieses Aktionstags, der auch vom Kommunalen Ordnungsdienst unterstützt wurde, wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Seit Mai 2024 prüft die Polizei die Einführung von Messertrageverboten. Bei Verdachtsfällen wird eine individuelle Gefahrenprognose erstellt, die zu einem dreijährigen Trageverbot für Messer und gefährliche Gegenstände führen kann. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Zwangsgeld von 250 Euro rechnen! Bislang wurden bereits 155 Verdachtsfälle untersucht und 106 Verbotsverfügungen ausgesprochen. Die Polizei hat auch 9 Verstöße gegen diese Verbote festgestellt.

Ergebnisse des Aktionstags

Die Zahlen sprechen für sich: Am Aktionstag wurden insgesamt 137 Platzverweise und 52 Sicherstellungen durch das Polizeipräsidium Dortmund ausgesprochen, darunter auch zwei Messer. Die Bundespolizei führte 313 Personenkontrollen durch und stellte dabei sieben Messer sicher. Die Kontrollen sind Teil einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität, insbesondere am stark frequentierten Hauptbahnhof Dortmund, der ein beliebter Anlaufpunkt für Veranstaltungen ist.

Polizeipräsident Gregor Lange betont: „Die Messer gehören nicht auf die Straße!“ Diese klare Botschaft wird durch die Maßnahmen der Bundespolizei unterstützt, die von November bis Dezember 2024 ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände am Hauptbahnhof erlassen hat. Verstöße werden mit Platzverweisen oder Zwangsgeldern geahndet. Der Aktionstag und die Allgemeinverfügung sind entscheidende Schritte zur Minimierung potenzieller Gefahren und zur Gewährleistung der Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsräumen.

NAG Redaktion

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