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Staatsanwaltschaft zieht Revision im Mordfall Hannah S. zurück: Trauriges Ende!

Im Fall des Mordes an der 25-jährigen Hannah S. zieht die Staatsanwaltschaft Dortmund ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts zurück. Diese Entscheidung wurde am Dienstag, dem 25. Februar 2025, bekannt gegeben und markiert das vorläufige Ende des Verfahrens, das seit über dreieinhalb Jahren andauert.

Das ursprüngliche Urteil, das im Mai 2024 gefällt wurde, hatte den Täter wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten verurteilt. Er hatte Hannah S. am 19. September 2021 im OLG-Park erstochen. Die Staatsanwaltschaft bleibt jedoch überzeugt, dass die Tat als Mord und nicht als Totschlag eingestuft werden sollte. Laut Staatsanwalt Henner Kruse wurde das Rückziehen der Revision durch das Verschlechterungsverbot sowie die lange Verfahrensdauer begründet.

Enttäuschung bei den Angehörigen

Die Angehörigen von Hannah S. zeigen sich nach der Rückziehung der Revision enttäuscht. Sie hatten auf eine Überprüfung des Urteils durch die Staatsanwaltschaft gehofft, da sie die Tat als Sexualmord einstufen und die Möglichkeit einer härteren Bestrafung für den Täter wünschten. Ein wichtiges Element im Urteil ist die unbefristete Unterbringung des Täters in einer forensischen Psychiatrie, da er an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet und zuvor wegen Sexualdelikten verurteilt worden war. Das Gericht konnte jedoch nicht nachweisen, dass die Tat zur Befriedigung des Geschlechtstriebs begangen wurde, was die Einstufung als Mord verhinderte.

Die Angehörigen konnten selbst keine Revision einreichen, da deren Antrag nicht erfolgreich war. Die Revision blieb bei der Generalstaatsanwaltschaft stecken und erreichte nicht den Bundesgerichtshof.