Duisburgs Grundsteuerreform: Wer wird 2025 mehr zahlen?
Ab 2025 wird die Grundsteuer in Duisburg neu berechnet – und das hat es in sich! Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die alten Bewertungsregeln für Grundstücke als veraltet und verfassungswidrig einstufte, müssen alle Grundstücke neu bewertet werden. Diese Neubewertung, die 2022 begann, führt zu neuen Grundsteuermessbeträgen, die für die Bürgerinnen und Bürger entscheidend sein werden.
Doch hier kommt die spannende Wendung: Die Höhe der Grundsteuer wird nicht nur von diesen Messbeträgen abhängen, sondern auch vom Hebesatz, den die Stadt festlegt. Und genau hier wird es brenzlig! Während die Reform aufkommensneutral gestaltet werden soll, was bedeutet, dass die Stadt nicht mehr einnehmen darf als bisher, wird es dennoch zu Verschiebungen kommen. „Es wird Bürgerinnen und Bürger geben, die ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen müssen – aber auch viele, die weniger zahlen haben“, erklärt Martin Murrack, Stadtkämmerer und Stadtdirektor. Die Reform zielt darauf ab, Ungleichheiten zu beseitigen, was zwangsläufig zu einer Umverteilung der Steuerlast führen wird.
Hebesatz-Debatte entbrannt
Die Stadt Duisburg steht nun vor der Herausforderung, die neuen Hebesätze festzulegen. Am 25. November wird der Rat entscheiden, ob er einen einheitlichen Hebesatz oder differenzierende Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke einführt. Diese differenzierenden Hebesätze könnten bedeuten, dass Wohngrundstücke mit 886 v.H. und Nichtwohngrundstücke mit 1469 v.H. besteuert werden. Doch die IHK hat Bedenken angemeldet und lehnt diese Differenzierung ab. Die Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit dieser differenzierenden Hebesätze bleibt bestehen, was das Risiko eines Steuerausfalls birgt, der die Haushalte der Stadt über Jahre belasten könnte.
Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine essenzielle Einnahmequelle, die wichtige Investitionen in Infrastruktur, Soziales und Bildung ermöglicht. Die Stadt Duisburg plant, die Hebesätze entsprechend den Empfehlungen des Landes festzulegen, wobei der einheitliche Hebesatz für die Grundsteuer B bei 1068 v.H. liegen würde. Die Entscheidung über die zukünftige Steuerlast der Bürger steht also kurz bevor – und die Spannung steigt!