
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat beschlossen, eine neue Förderschule für Lern- und Entwicklungsstörungen zu errichten, um dem gestiegenen Bedarf an Schulplätzen in diesem Bereich gerecht zu werden. Der Kreistag hat dem Bau der Schule zugestimmt, die in Hattingen, neben dem Schulzentrum Holthausen, entstehen soll. Der Beschluss erfolgte nach Abwägung von zwei Varianten: einer für 12 Klassen und einer für 16 Klassen. Der Kreistag entschied sich für die größere Variante mit 16 Klassen. Die geschätzten Kosten für den Bau belaufen sich auf 34,5 Millionen Euro. Besonders auffallend ist der Anstieg der betroffenen Kinder in den letzten fünf Jahren, dessen Zahl sich nahezu verdoppelt hat, wie Radio Ennepe Ruhr berichtete.
Die geplante Förderschule wird neben dem bestehenden Bildungsangebot im Ennepe-Ruhr-Kreis stehen und Versorgungslücken schließen. In ähnlichem Kontext erläuterte die Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises, dass Inklusionsassistenz (Schulbegleitung) für Kinder gewährt wird, die individuelle Unterstützung aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen benötigen. Diese Unterstützung ist notwendig, damit die Kinder am Unterricht und Schulleben teilnehmen können. Es wird betont, dass der Unterstützungsbedarf nicht von der Schule gedeckt werden darf. Zu den Aufgaben der Schulassistenz zählen Unterstützung bei der Fortbewegung, Nahrungsaufnahme, Toilettengang, An- und Ausziehen sowie im emotionalen-sozialen Umgang.
Beantragung und Finanzierung der Schulbegleitung
Die Beantragung der Inklusionsassistenz sollte im Vorfeld mit der Schule besprochen werden. Schulbegleitung wird nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen bewilligt, wobei keine Kosten für die Eltern entstehen. Der Antrag muss entweder beim Sozialhilfeträger (Kreissozialamt) oder beim Träger der örtlichen Jugendhilfe (Jugendamt) gestellt werden. Die Zuständigkeit der Behörde richtet sich nach der Behinderungsform des Kindes: Bei geistiger, körperlicher, motorischer oder mehrfacher Beeinträchtigung ist das Kreissozialamt für die Antragstellung zuständig, während für seelische Beeinträchtigungen, wie etwa Autismus-Spektrum oder ADHS, das Jugendamt des Wohnortes kontaktiert werden muss, wie enkreis.de ausführte.