Ennepe-Ruhr-Kreis

OLG-Urteil: Plattformen müssen Deepfakes eigenständig entfernen!

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einer wegweisenden Entscheidung festgelegt, dass Plattformbetreiber dazu verpflichtet sind, nicht nur auf Hinweise beruhende rechtsverletzende Inhalte zu löschen, sondern auch eigenständig nach sinngleichen Inhalten zu suchen und diese zu entfernen (Az.: 16 W 10/25). Dies geht aus einem Urteil hervor, das vor kurzem erging und sich auf den Fall eines Prominenten bezieht, der fälschlicherweise für ein Abnehmprodukt werben sollte.

Der Prominente, Dr. Eckart von Hirschhausen, trat gegen manipulierte Deepfake-Videos auf, die ihn irreführend als Werbenden darstellten. Nach einem anwaltlichen Schreiben im Juli 2024, das die Löschung der entsprechenden Inhalte forderte, beantragte er im August desselben Jahres eine einstweilige Verfügung gegen ein spezifisches Video. Im November 2024 erweiterte er seinen Antrag um ein nahezu identisches Video, das ähnliche Inhalte zeigte. Während das Landgericht Frankfurt am Main die Klage abwies, gab das OLG in einem Teilurteil dem Prominenten recht und untersagte die Verbreitung der sinngleichen Inhalte.

Verpflichtungen der Plattformbetreiber

Nach dem Urteil des OLG müssen Host-Provider, wie beispielsweise Meta, technische Mittel einsetzen, um identische oder sinngleiche Inhalte zu erkennen. Die Verpflichtung zur eigenständigen Suche nach derartigen Inhalten gilt besonders dann, wenn der gemeldete Inhalt so genau beschrieben ist, dass eine Rechtsverletzung leicht erkennbar ist. Eine zusätzliche Abmahnung für jedes sinngleiche Video ist in diesen Fällen nicht erforderlich, wenn die Videos nahezu identisch sind.

In einem konkreten Fall wurde ein reklamiertes Video nach einer Meldung entfernt. Ein identisches Video hingegen wurde erst nach erneutem Hinweis gelöscht. Das OLG stellte klar, dass das Unternehmen bereits nach dem ersten Hinweis verpflichtet gewesen wäre, auch das zweite Video eigenständig zu identifizieren und zu entfernen. Diese Entscheidung ist ein Schritt in Richtung eines besseren Schutzes gegen Deep-Fakes, Fake News und andere rechtsverletzende Inhalte.

Die Konsequenzen der Urteile sind weitreichend: Betroffene müssen nicht mehr selbst nach rechtsverletzenden Inhalten suchen, und Plattformen tragen eine stärkere Verantwortung, was die Erkennung und Löschung solcher Inhalte angeht. Dies führt zu einer effektiveren Bekämpfung von Desinformation und Rufschädigung, da bereits eine einmalige Meldung ausreicht, um auch sinngleiche Beiträge zu entfernen, wie Radio Ennepe Ruhr berichtete.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Durchsetzung dieser Rechte in der Praxis oft eine Herausforderung darstellt. Plattformbetreiber setzen ihre Löschpflichten nicht immer konsequent um. Daher kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein, um die Rechte der Betroffenen effektiv durchzusetzen, einschließlich der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen bei finanziellen oder persönlichen Schäden durch rechtswidrige Inhalte, wie anwalt.de hinzugefügt hat.