
Am Sonntag, den 23. Februar 2025, wird eine vorgezogene Bundestagswahl stattfinden, die die Wähler und die Kommunen vor besondere Herausforderungen stellt. Um die Stimmabgabe zu erleichtern, empfiehlt die Stadt Hagen, den Antrag auf Briefwahl sofort nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu stellen.
Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens Samstag, den 1. Februar, versendet. Für die Beantragung der Briefwahl haben die Wähler die Möglichkeit, ihren Antrag in Papierform oder digital einzureichen. Ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung führt direkt zur digitalen Antragstellung. Der Antrag kann seit Montag, dem 13. Januar, über die Internetseite der Stadt Hagen oder per E-Mail an briefwahl@stadt-hagen.de erfolgen.
Fristen und Verfahren zur Beantragung
Bei der Antragstellung per E-Mail sind bestimmte Angaben erforderlich, darunter Name, Wohnanschrift, Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse. Papieranträge können in den Briefkästen der Stadt Hagen eingeworfen werden. Diese befinden sich an mehreren Standorten, darunter:
- Rathaus I, Haupteingang, Rathausstraße 11
- Rathaus II, linker Eingang (Technisches Rathaus), Berliner Platz 22
- Amtshaus Boele, Haupteingang, Schwerter Straße 168
- Rathaus Hohenlimburg, Eingang Bürgeramt, Freiheitstraße 3
- Briefkasten am Torhaus Haspe, Kölner Straße 1
Die fristgerechte Antragstellung ist entscheidend, um rechtzeitig die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Der Antrag auf Briefwahl ist bis Freitag, den 21. Februar, um 15 Uhr möglich; idealerweise sollte dieser bereits bis Mittwoch, den 19. Februar, um 12 Uhr beim Briefwahlbüro eingegangen sein. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt am Donnerstag, den 6. Februar. Ab diesem Zeitpunkt kann die Briefwahl auch ohne Termin in den Bürgerämtern durchgeführt werden. Hierbei sind die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweis erforderlich.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, den 23. Februar, um 18 Uhr in die bereitgestellten Briefkästen eingeworfen werden. Zudem haben Wähler die Möglichkeit, ihre Stimme am Wahltag direkt in einem Wahllokal abzugeben. Bei weiteren Fragen zur Briefwahl steht das Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 02331/207-5555 zur Verfügung.
Die verkürzten Fristen für die Beantragung der Briefwahl sind eine Folge der vorgezogenen Neuwahl. Wahlberechtigte sind aufgefordert, ihre Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zu beantragen, auszufüllen und zurückzusenden. Laut [Bundestag.de](https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/briefwahl-1038062) stehen den Wählern zwei Wege der Stimmabgabe offen: die Urnenwahl am Wahltag und die Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens Sonntag, den 2. Februar, versendet werden und Briefwahlunterlagen bei frühzeitiger Antragstellung bis spätestens Montag, den 10. Februar, zur Verfügung stehen.