
Am Samstag, den 8. März 2025, ereignete sich gegen 21:00 Uhr auf der Mühlenstraße in der Gemarkung Hamm/Sieg ein Verkehrsunfall, in den ein 27-jähriger Audi-Fahrer und eine 21-jährige Pkw-Fahrerin verwickelt waren. Der Audi-Fahrer beabsichtigte, auf einen Parkplatz einzufahren, während die junge Fahrerin auf ihrer Fahrspur zum Ausfahren war. Dabei unterschätzte der Audi-Fahrer die Linkskurve und stieß frontal mit dem Fahrzeug der 21-Jährigen zusammen.
Bei dem Unfall wurde die Beifahrerin des Audi-Fahrers verletzt. Es wird vermutet, dass der Audi-Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. In der Folge wurde eine Blutprobe des Unfallverursachers entnommen, sein Führerschein sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet, wie rhein-zeitung.de berichtete.
Rechtliche Grundlagen zu Alkohol am Steuer
Die rechtlichen Folgen von Alkohol am Steuer sind in Deutschland streng geregelt. Für Fahranfänger in der Probezeit und für Personen bis 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze (§ 24c StVG). Bei einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille, sofern keine Fahrunsicherheit besteht, droht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt im Flensburger Zentralregister. Bei Fahrunsicherheit oder einem Unfall unter Alkoholeinfluss sind jedoch höhere Strafen zu erwarten.
Ab 0,3 Promille gilt eine relative Fahruntüchtigkeit, insbesondere bei Ausfallserscheinungen oder Unfällen. Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg. Schwere Strafen, darunter Geld- oder Freiheitsstrafen, drohen bereits ab 1,1 Promille, da dies als absolute Fahruntüchtigkeit gilt. Dieses Risiko wird durch die Tatsache verstärkt, dass das Unfallrisiko mit steigendem Alkoholpegel signifikant zunimmt, wie gib-acht-im-verkehr.de ausführlich erklärt.