
In der Stadt Hamm steigen die Mieten laut dem neuen Mietspiegel um 5,45 Prozent. Dieser wird am 1. Juli 2025 in Kraft treten und folgt dem allgemeinen Anstieg der Verbraucherpreise. Die Basismieten in Hamm variieren je nach Wohnungsgröße: Eine sehr große Wohnung mit 170 Quadratmetern kostet durchschnittlich 6,23 Euro pro Quadratmeter, während ein Mini-Appartement von 20 Quadratmetern mit 10,99 Euro pro Quadratmeter zu Buche schlägt. Eine durchschnittliche 80-Quadratmeter-Wohnung hat einen Preis von 6,52 Euro pro Quadratmeter.
Die Stadt Hamm erfüllt damit eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung des Mietspiegels. Beauftragt wurde die Hamburger Firma FUB, und sowohl der Eigentümerverein Haus & Grund als auch der Mieterverein waren an der Erstellung beteiligt. Der Mietspiegel soll die ortsübliche Vergleichsmiete abbilden und Mietsuchenden Orientierung bieten. Es ist anzumerken, dass die neue Erhebung nicht durchgeführt wurde; die Daten stammen aus dem Jahr 2022 und wurden für den Mietspiegel von 2023 fortgeschrieben. Der Anstieg von 5,45 Prozent gilt dabei für die Nettokaltmiete, das heißt, Heiz- und Betriebskosten sind nicht eingerechnet.
Details zum Mietspiegel
Der Mietspiegel findet keine Anwendung auf Neubauten, die nach Ende 2022 fertiggestellt wurden, sowie auf öffentlich geförderten Wohnraum. Zudem fließen weitere Kriterien wie das Alter, die Ausstattung und die Lage der Wohnung in die Berechnung der Vergleichsmiete ein. Dabei wird ein Abschlag von 11 Prozent für Vorkriegsbauten und ein Zuschlag von 18 Prozent für Neubauten nach 2012 gewährt.
Um den neuen Mietspiegel in Kraft zu setzen, ist die Genehmigung des Rats am 8. April 2025 erforderlich. Die Gültigkeit des Mietspiegels erstreckt sich bis zum 30. Juni 2027. Des Weiteren wird der Mietpreisrechner auf der Homepage der Stadt entsprechend angepasst.
Allgemeine Informationen zu Mietpreisen in Deutschland zeigen, dass die Quadratmeterpreise in den letzten Jahren gestiegen sind. In großen Städten wie München, Hamburg und Berlin wurde die Mietpreisbremse eingeführt, die nur für Neuvermietungen gilt. Diese legt fest, dass der Mietpreis die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 Prozent nicht übersteigen darf. Bestehende Mietverhältnisse sowie die Vermietung von neu gebauten oder modernisierten Wohnräumen sind von dieser Regelung ausgenommen. Mieter:innen und Vermieter:innen wird geraten, die marktübliche Miete zu berechnen. Mietpreisspiegel bieten darüber hinaus detaillierte Informationen zu den aktuellen Mietpreisen in über 500 Städten in Deutschland, wie [wohnungsboerse.net](https://www.wohnungsboerse.net/mietspiegel-mietpreise) berichtet.