
Markus B. (50 Jahre alt) wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt, nachdem er im Vorjahr Inge G. (76 Jahre alt) mit einem roten Halstuch erdrosselt hatte. Wie Bild berichtete, lebte der Angeklagte mehrere Tage mit der Leiche im Haus der verstorbenen Frau. Während dieser Zeit hatte er zudem Wertsachen der Opfer verkauft und sich an ihrem Kühlschrank bedient.
Ein weiterer Vorfall, der zu seiner Verurteilung führte, war der Überfall auf Edelgard S. (82 Jahre alt), die ihn ebenfalls kannte. In diesem Fall bedrohte er sie mit einem Messer und fesselte sie, doch Edelgard S. gelang es mit einer Nähschere, sich leicht verletzt zu befreien. Die erdrosselte Inge G. erstickte, während Markus B. die Behauptung aufstellte, er habe das Opfer nicht töten wollen und geglaubt, dass sie noch lebe. Diese Version glaubten die Richter jedoch nicht. Der Angeklagte gab an, er benötige das Geld für Drogen, darunter Kokain, Heroin und Alkohol. Seine Lebensumstände waren eingeschränkt; die Wohnung war stark verwahrlost und er hatte bereits acht Vorstrafen im Zusammenhang mit Drogenkonsum. Aufgrund eines Gutachtens galt er als vermindert steuerungsfähig. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und entschied, dass Markus B. nach acht Jahren eine Drogentherapie beginnen darf, bevor er den Rest seiner Strafe absitzen muss.
Lebenslange Haft für Mordfall von 1991
Ein weiterer schwerer Mordfall, der in den letzten Jahren mehr Aufmerksamkeit erhielt, betrifft den Mord an einer 28-jährigen Angestellten in Dortmund, der sich am 25. Februar 1991 ereignete. Wie t-online berichtete, wurde das Opfer während eines Einbruchs in ihrem Zuhause von einem Mann und einer Frau tödlich verletzt. Es kam zu einem direkten Kontakt, als die Angestellte früher als erwartet nach Hause kam und die Kriminellen in ihrem Nähzimmer entdeckte.
Die Täter attackierten sie mit mehreren Messerstichen und wendeten massive Gewalt gegen ihren Hals an. DNA der Angeklagten wurde unter den Nägeln des Opfers sowie am Einbruchswerkzeug und an ihrer Kleidung gefunden. Leider war die Technik zur DNA-Analyse im Jahr 1991 noch nicht ausgereift genug, um die Täter zu identifizieren. In 2023 jedoch stellte eine DNA-Übereinstimmung einen entscheidenden Fortschritt dar, was zur Festnahme einer 63-jährigen Frau aus Mönchengladbach und eines 61-jährigen Mannes aus Dortmund führte. Diese Festnahmen fanden im Januar und April 2024 statt. Das Urteil gegen die beiden Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidiger eine Revision planen. Während des Prozesses schwieg der Mann, während die Frau bestritt, jemals in Dortmund gewesen zu sein. Nach dem Schuldspruch zeigten sich die Nachbarn und Bekannten des Opfers erleichtert.