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Neues Feuerwehrgerätehaus in Millich: Sicherheitsstandard steigt!

Die Freiwillige Feuerwehr Millich hat in dieser Woche den Spatenstich für ein neues Gerätehaus gesetzt. Dieser Schritt wurde notwendig, da eine Analyse des neuen Brandschutzbedarfsplans ergab, dass das bestehende Gebäude nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Der Neubau wird an der Schaufenberger Straße an der Ecke Schützenwinkel errichtet und soll die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr langfristig sichern.

Das Projekt, das von der Architekturgalerie Greven geplant wurde, umfasst eine Bruttogrundfläche von 558 Quadratmetern. Die Fahrzeughalle für zwei Einsatzfahrzeuge wird eine Fläche von 177 Quadratmetern einnehmen. Zudem werden insgesamt 20 Pkw-Stellplätze für die Einsatzkräfte geschaffen. Ein barrierefreier Funktionstrakt ist ebenfalls Teil des Plans und wird 40 Umkleideplätze beinhalten, darunter 30 für Männer und 10 für Frauen. Ergänzend sind moderne Schulungs- und Jugendräume vorgesehen, wobei der Schulungsraum eine Fläche von rund 60 Quadratmetern und der Jugendraum etwa 20 Quadratmeter misst. Auf dem Dach des neuen Gerätehauses wird eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 22 kWp installiert.

Wirtschaftliche Aspekte und Bauzeit

Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf etwa 2,8 Millionen Euro geschätzt. Die Bauarbeiten sollen im April 2025 beginnen und bis April 2026 abgeschlossen sein. Die Entscheidung für den Neubau ist sowohl wirtschaftlich als auch baulich sinnvoll, was sich in der Planung widerspiegelt.

Ein weiterer Aspekt, der bei der Planung von Feuerwehrhäusern von Bedeutung ist, sind die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Laut Informationen von Sichere Feuerwehr müssen Rathaus-Feuerwehrhäuser Gefährdungen wie zu kleine Stellplatzgrößen, mangelhafte Verkehrswege, schlechte Beleuchtung und rutschige Fußböden minimieren. Vernachlässigte Sicherheitsstandards können Verletzungsgefahren für die Einsatzkräfte darstellen, insbesondere wenn keine baulich getrennten Umkleideräume vorhanden sind.

Diese Aspekte unterstreichen, dass die Planung von Feuerwehrhäusern unterschiedliche bauliche Anforderungen aufweist als andere kommunale Gebäude. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie die Normenreihe DIN 14092 bilden die Grundlage für die sichere und funktionale Gestaltung von Feuerwehrhäusern.

Für weitere Informationen zur Planung und den Anforderungen für Feuerwehrhäuser können die entsprechenden Artikel auf Heinsberg Magazin und Sichere Feuerwehr nachgelesen werden.