HerneNordrhein-Westfalen

Herne schickt neue Grundsteuerbescheide: Was Eigentümer wissen müssen!

Ab Freitag, den 24. Januar 2025, wird die Stadt Herne Bescheide über die Grundsteuer versenden. Diese Bescheide beinhalten die Hebesätze von 990 Prozentpunkten für die Grundsteuer B sowie 320 Prozentpunkten für die Grundsteuer A, die vom Land Nordrhein-Westfalen berechnet wurden. Der Rat der Stadt Herne folgte im November 2024 den Vorgaben des Finanzministeriums NRW zur Aufkommensneutralität und beschloss, einen einheitlichen Grundsteuerhebesatz für alle Grundstücke festzulegen.

Die Höhe der Grundsteuer setzt sich aus dem Grundsteuerwert, dem Grundsteuermessbetrag und dem Grundsteuerhebesatz zusammen. Die Stadt Herne hat hierbei die Möglichkeit, die Hebesätze per Ratsbeschluss festzulegen, jedoch keinen Einfluss auf die Grundsteuerwerte und -messbeträge. Diese Maßnahme stellt keine direkte Steuererhöhung durch die Stadt dar, da das Grundsteueraufkommen gleich bleibt. Etwa die Hälfte der Grundstückseigentümer wird mehr Grundsteuer zahlen, ein Drittel wird unverändert bleiben, während rund 15 Prozent weniger zahlen müssen. Diese Verschiebungen in den Grundsteuerzahlungen sind auf Neubewertungen der Grundstückswerte durch das Finanzamt zurückzuführen.

Hintergrund der Reform

Eigentümer von Nichtwohn-Grundstücken, überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke, werden deutlich weniger zahlen. Die Bürger werden aufgefordert, den Grundsteuerbescheid abzuwarten und ihre bestehenden Daueraufträge zu überprüfen. Mit dem Bescheid wird auch ein Informationsschreiben verschickt, das die Hintergründe der Grundsteuerreform erläutert. Diese Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärte. Das Berechnungsschema basierte auf veralteten Zahlen aus den Jahren 1964 bzw. 1935, weshalb der Bundestag Ende 2019 ein Gesetz zur Grundsteuerreform verabschiedete, wie finanzverwaltung.nrw.de berichtete.

Für die Grundsteuererhebung sind die Grundlagen zum 1. Januar 2025 gelegt worden. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens hat rund 6,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten Grundsteuerwertfeststellungen und -messbescheide erlassen. Die Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, ihre Hebesätze im Rahmen gesetzlicher Vorgaben selbst zu bestimmen. Aufkommensneutrale Hebesätze dienen den Kommunen als Anhaltspunkte, um die Grundsteuer stabil zu halten, jedoch bedeutet die Aufkommensneutralität für die Kommunen nicht automatisch, dass die Steuerbelastung für die Bürger gleich bleibt. Das neue Grundsteuermodell ist nur bedingt mit dem bisherigen System vergleichbar und die individuelle Grundsteuer hängt von Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz ab, wie herne.de erläutert.