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Eurowings unter Beschuss: Irreführende Werbung für CO2-neutrale Flüge verboten!

Eurowings darf künftig nicht mehr mit der Aussage „CO2-neutral reisen … ausgleichen und abheben“ werben. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 45/24), das die Werbung als irreführend einstufte. Hintergrund ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe, die gegen die Werbung vorgegangen war, da die angepriesenen Klima­schutz­investitionen erst in der Zukunft wirklich wirksam werden.

Der Gerichtsbeschluss beruht auf der Unklarheit über das tatsächliche Ausmaß der Kompensation, die Eurowings durch nachhaltigen Treibstoff und Investitionen in Klimaschutzprojekte versprochen hatte. Die Irreführung wird besonders angesichts von früheren Fällen deutlich, wie [rsw.beck.de](https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-koeln-6u4524-eurowings-werbung-co2-neutral-fluege-irrefuehrung) berichtete, bei dem KLM 2024 vor Gericht musste. Dort befand ein Amsterdamer Gericht, dass KLMs Angaben zu Klimaschutzmaßnahmen „vage und allgemein“ seien, was dazu führte, dass die Airline die beanstandeten Werbeaussagen zurückzog.

Hintergrund und ähnliche Fälle

Weitere Unternehmen waren ebenfalls mit ähnlichen Praktiken konfrontiert. So musste Katjes sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wegen irreführender Werbung mit „klima­neutral“ verantworten. Der BGH entschied im Jahr 2024, dass dieser Begriff irreführend ist, wenn nicht genau erklärt wird, was er bedeutet (Az. I ZR 98/23).

Der Begriff „Greenwashing“ beschreibt den Versuch von Unternehmen, ein umweltfreundliches Image zu vermitteln, ohne tatsächlich umweltfreundliche Praktiken einzuhalten. Auch die Stiftung Warentest hat 2024 die Klimaversprechen von Lebensmitteln und die Transparenz der Unternehmen in Bezug auf ihre Klima­schutz­bemühungen untersucht. Verbraucher haben jedoch die Möglichkeit, ihre CO2-Emissionen durch freiwillige Zahlungen an Organisationen wie Atmosfair oder Myclimate auszugleichen.