
In Nordrhein-Westfalen stehen Verbraucher, die ihren Gasanschluss stilllegen möchten, vor großen Preisunterschieden. Wie kabinett-online.de berichtet, variieren die Kosten für die Stilllegung je nach Anbieter erheblich. Während einige Anbieter die Stilllegung kostenfrei durchführen, verlangen andere vierstellige Beträge.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, fordert einheitliche Preise für den Rückbau von Gasanschlüssen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bereits vor der Stilllegung einen gezielten Vergleich der Anbieter vorzunehmen, da die Gebühren und der Umfang der Dienstleistungen stark von Region zu Region schwanken können.
Wichtige Informationen zur Stilllegung
Hausbesitzer sollten sich frühzeitig direkt beim zuständigen Netzbetreiber über die Konditionen informieren. Technische Faktoren, wie die Lage des Hausanschlusses und die Art der Trennung vom Versorgungsnetz, können die Kosten erheblich beeinflussen. Eine schriftliche Anfrage bei der Netzgesellschaft ist ratsam, um ein verbindliches Angebot zu erhalten. Darüber hinaus wird empfohlen, auch über weiterführende Modernisierungsmaßnahmen nachzudenken, da die Stilllegung des Gasanschlusses der erste Schritt zu einer umfassenderen energetischen Sanierung sein kann.
Bei einem Umstieg von Gasheizungen auf alternative Heizsysteme, wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen, entstehen ebenfalls Kosten für die Stilllegung des Gasanschlusses. Dies berichtet energieverbraucher.de. Nach der Kündigung des Gasliefervertrags sollte der Ausbau des Zählers oder der Rückbau des Gasanschlusses veranlasst werden. Der zuständige Netzbetreiber, dessen Informationen auf der Energieabrechnung zu finden sind, muss für den Rückbau kontaktiert werden. Die Kosten für den Betrieb des Netzes können ebenfalls unabhängig vom Verbrauch anfallen.
Bei der Stilllegung fallen einmalige Kosten an – oft liegen diese zwischen 1.000 und 4.000 Euro. Auch jährliche Entgelte können weiterhin bestehen. Eine endgültige Lösung des Problems bietet der Rückbau, bei dem die Gasleitung vom Versorgungsnetz getrennt und alle Anlagenteile entfernt werden. Die Kündigung eines Gasanschlusses ist in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) geregelt, die Netzbetreiber sind berechtigt, pauschale Kosten für erforderliche Änderungen zu berechnen, wobei die Preise nicht bundeseinheitlich sind. Verbraucher haben das Recht, bei ungewöhnlich hohen Entgelten eine detaillierte Rechnungslegung zu verlangen.