
Ab dem 01. März 2025 tritt in Krefeld und Kempen eine ausgeweitete Mietpreisbremse in Kraft. Diese Entscheidung wurde vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) getroffen und betrifft künftig insgesamt 57 Städte und Gemeinden, was eine drastische Erhöhung von bisher 18 auf die neue Zahl bedeutet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten.
Die Regelung sieht vor, dass Mieten innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent steigen dürfen. Bei neu abgeschlossenen Verträgen darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Des Weiteren gelten besondere Regeln für Kündigungen aufgrund von Eigenbedarf.
Regelungen im Detail
Wie berichtet, wird das Mieterhöhungspotential in bestehenden Mietverträgen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt, anstelle der regulären 20 Prozent. Zudem wird die Kündigungssperrfrist auf acht Jahre verlängert, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Diese Regelung bleibt bis zum 28. Februar 2030 in Kraft.
NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat sich auch für größere Anstrengungen auf Bundesebene ausgesprochen, um Mieter vor Wucher zu schützen. In diesem Zusammenhang hat Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit anderen Ländern einen Vorstoß im Bundesrat zur Überarbeitung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch gemacht, welcher jedoch von der Bundesregierung bislang nicht aufgegriffen wurde.
Die Mieterschutzverordnung wird ab dem 01. März 2025 in zahlreichen Städten gelten, darunter Aachen, Bonn, Düsseldorf, Köln und viele weitere, wie Welleniederrhein berichtete. Kritiker, darunter der Eigentümerverband Haus & Grund, wenden ein, dass die hohen Nebenkosten das eigentliche Problem seien, nicht die Kaltmieten, was eine weitere Diskussion über die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt anstoßen dürfte.
Für weitere Informationen zu den neuen Regelungen und deren Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen lesen Sie auch den Bericht von n-tv.