Nordrhein-Westfalen

Neues System zur Alterskennzeichnung von digitalen Spielen verabschiedet!

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) hat ein automatisiertes System zur Alterskennzeichnung von digitalen Spielen eingeführt, das ab dem 1. April 2025 bundesweit anerkannt wird. Diese Entscheidung wurde im Rahmen eines Beschlusses der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) aus März 2023 gefasst.

Das neue System der International Age Rating Coalition (IARC) ist rechtskonform mit den deutschen Jugendschutzanforderungen und bewertet Apps sowie digitale Spiele nach den USK-Jugendschutzkriterien. Ziel ist es, vertrauenswürdige Alterskennzeichen für Familien und pädagogische Fachkräfte bereitzustellen. Die Alterskennzeichnung ist dabei Pflicht für digitale Spiele, die an Minderjährige verkauft oder öffentlich gezeigt werden, und gilt auch für Online-Spieleplattformen, die die gesetzlichen Vorgaben seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes umsetzen müssen.

Wichtige Entwicklungen im Jugendschutz

Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) stellt sicher, dass die deutschen Jugendschutzkriterien eingehalten werden. Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul betont die Bedeutung des Jugendschutzes im Online-Bereich. Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK, bezeichnet die Anerkennung des IARC-Systems als bedeutenden Meilenstein für die Rechtssicherheit von Online-Plattformen. Anbieter von digitalen Spielen müssen einen Online-Fragebogen ausfüllen, um ihre Inhalte auf der Plattform einzustellen. Dieser Fragebogen erhebt Informationen zu jugendschutzrelevanten Inhalten und potenziellen Nutzungsrisiken.

Zusätzlich hat der USK-Beirat am 13. Dezember 2024 die Erweiterung der UWSK-Leitkriterien für die jugendschutzrechtliche Prüfung digitaler Spiele beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 fließen neue Erkenntnisse aus zwei Jahren Spruchpraxis zu Risiken durch Chats, Lootboxen und Kauffunktionen in die USK-Leitkriterien ein. Bereits seit Januar 2023 wirken sich Nutzungsrisiken auf die Altersfreigabe aus; etwa ein Drittel der getesteten Spiele, die solche Risiken aufweisen, erhält höhere Altersstufen. Der Beirat, der sich aus Vertretern von Familienministerium, Obersten Landesjugendbehörden und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zusammensetzt, fasst seine Beschlüsse einstimmig und legt alle zwei Jahre die Leitkriterien zur Altersbewertung neu fest.

Die USK wird als fortschrittlich im internationalen Vergleich im Jugendschutz bei digitalen Spielen angesehen. Laut den neuesten Umfragen finden 86% der Eltern zusätzliche Orientierungshilfen, wie Zusatzkennzeichen auf Spieleverpackungen, hilfreich. 30% der geprüften Spiele erhalten daher aufgrund von Nutzungsrisiken eine höhere Alterskennzeichnung.