
Eine Öffentlichkeitsfahndung hat die Polizei Recklinghausen nach einem Ladendiebstahl in einem Mobilfunkgeschäft an der Lippestraße in Dorsten eingeleitet. Der Vorfall ereignete sich am 2. Dezember 2024, als zwei unbekannte Männer in das Geschäft eindrangen und Mobiltelefone entwendeten.
Überwachungskameras aufgezeichnete Szenen zeigen, wie einer der Männer die Eingangstür offenhielt, während der andere zwei Mobiltelefone aus der Verankerung nahm. Nach dem Diebstahl flüchteten die Männer in unbekannte Richtung. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe und ermutigt Zeugen, Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort der Tatverdächtigen unter der Telefonnummer 0800 2361 111 zu melden, wie dorsten-online.de berichtete.
Beschreibung der Tatverdächtigen
Die beiden Männer können wie folgt beschrieben werden:
- Tatverdächtiger 1: männlich, etwa 18 bis 20 Jahre alt, circa 180 cm groß, schlanke Statur, bekleidet mit einem olivgrünen Parka, grauen Jeans und schwarzen Schuhen mit weißer Sohle.
- Tatverdächtiger 2: männlich, schlanke Statur, bekleidet mit einer schwarzen Jogginghose, einer schwarzen Sweatjacke und weiß-schwarzen Sneakern.
Die Fahndung wirft auch Fragen zur Verhältnismäßigkeit solcher Öffentlichkeitsfahndungen auf. Wie lto.de berichtet, dürfen Fahndungsfotos in Deutschland nur bei erheblichen Straftaten veröffentlicht werden. Insbesondere bei kleineren Delikten wie Ladendiebstählen muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Öffentlichkeitsfahndungen kommen vor allem bei schwerwiegenden Straftaten wie Einbrüchen oder Raub zum Einsatz. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Rechte von Unschuldigen respektiert werden und die Maßnahmen zur Auffindung von Verdächtigen im Einklang mit der Schwere der Straftat stehen.