Rhein-Sieg-Kreis

E-Scooter-Fahrer mit 1,8 Promille bei Polizei – Eskalation in Sankt Augustin!

Am Mittwoch, dem 22. Januar, betrat ein 30-jähriger Mann die Polizeiwache in Sankt Augustin, um seine zuvor sichergestellten Haustürschlüssel abzuholen. Diese waren im Zuge eines Vorfalls häuslicher Gewalt sichergestellt worden. Bereits beim Betreten der Wache fiel den Beamten der starke Alkoholgeruch des Mannes auf.

Auf Nachfrage gab der Mann zu, einige Biere konsumiert zu haben und war mit einem E-Scooter zur Wache gefahren. Er unterlag damit den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie Fahrer anderer Kraftfahrzeuge, die eine 0,5-Promille-Grenze vorschreiben. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,8 Promille. In diesem Zusammenhang wurde eine Blutprobe abgenommen, um auch auf den möglichen Konsum von Betäubungsmitteln zu testen. Der Mann räumte ein, Cannabis konsumiert zu haben. Zudem stellte sich heraus, dass der E-Scooter des Mannes eine abgelaufene Pflichtversicherung hatte, die seit Oktober des Vorjahres ungültig war.

Rechtliche Konsequenzen

Für den 30-Jährigen ergeben sich aus diesen Vorfällen mehrere Ermittlungsverfahren. Diese richten sich gegen den Verdacht der Trunkenheit im Straßenverkehr, den Drogenkonsum im Straßenverkehr und den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. In Deutschland müssen sich E-Scooter-Fahrer an eine Promillegrenze von 0,5 halten. Bei Fahranfängern in der Probezeit sowie Fahrern unter 21 Jahren gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Bereits ab 1,1 Promille drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie mögliche Nebenstrafen, wie ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten. Bußgelder für das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss können von 250 Euro bis zu 1500 Euro und mehrere Punkte in Flensburg reichen, wie [bussgeldkatalog.org](https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter-promille/) berichtete.