
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, hat sich in den aktuellen Koalitionsverhandlungen zur Gesundheitspolitik optimistisch geäußert. Wie kabinett-online.de berichtet, sieht Bentele wichtige Reformansätze in den vorliegenden Verhandlungsentwürfen. Besonders positiv hervorzuheben ist die Finanzierung der Krankenhausreform aus einem Sondervermögen, die als starkes Signal wertgeschätzt wird. Ziel dieser Reform ist die Entlastung der Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie eine Verbesserung der allgemeinen Versorgung.
Ein weiterer bedeutender Punkt ist die Rückerstattung der Pandemiekosten an die Pflegekassen, die von Bentele als essenziell angesehen wird. Auch die Stabilisierung der GKV-Beiträge und die Dynamisierung des Bundeszuschusses werden als Fortschritte gewertet. Des Weiteren unterstützt Bentele den Vorschlag, die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln zu finanzieren. In der Diskussion um den Entwurf gibt es jedoch auch kritische Stimmen, da einige Forderungen des VdK nicht konkret genug ausgearbeitet sind, insbesondere die Stärkung pflegender Angehöriger durch einen Pflegelohn. Zudem wird das Fehlen konkreter Vorschläge zur Verschränkung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung (PKV und GKV) kritisiert.
Änderungen im Gesundheitssystem 2025
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das ab 2025 in Kraft tritt, bringt grundlegende Änderungen im Vergütungssystem der stationären Versorgung mit sich. Wie bundesgesundheitsministerium.de berichtet, werden Aspekte wie Qualität und Spezialisierung künftig belohnt, während die flächendeckende Versorgung durch zusätzliche Zuschläge gefördert wird. Der Umbau des Systems soll schrittweise bis Ende 2026 umgesetzt werden, wobei die Bundesländer bis dahin Krankenhäuser bestimmten Leistungsgruppen zuweisen müssen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die Personalbemessung. Ab 2025 soll in Abstimmung mit der Bundesärztekammer ein Personalbemessungsinstrument für Ärzte in Krankenhäusern erprobt werden. Eine Kommission wird bis September 2025 prüfen, ob ein solches Instrument auch für andere Berufsgruppen, wie Hebammen oder Physiotherapeuten, notwendig ist. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Entbürokratisierung eingeführt, um den Verwaltungsaufwand in Krankenhäusern zu verringern, und Prüfintervalle für Strukturprüfungen können auf drei Jahre verlängert werden. Ab 2024 werden zudem die Kostensteigerungen durch Tarifsteigerungen für Krankenhauspersonal voll refinanziert.