Rhein-Sieg-Kreis

VdK geht gegen unfair hohe GKV-Beiträge für Krankenhausreform vor!

Der Sozialverband VdK plant rechtliche Schritte gegen die hohen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die zur Finanzierung der Krankenhausreform verwendet werden. Der Verband kritisiert die Nutzung von Beitragsgeldern für die Neuordnung der Krankenhauslandschaft als verfassungswidrig. Laut einer kürzlich verabschiedeten reformierten Regelung wird die Krankenhausreform in den kommenden zehn Jahren rund 50 Milliarden Euro kosten.

Die Finanzierung der Reform soll zur Hälfte von den Bundesländern und zur Hälfte von den gesetzlich Versicherten getragen werden. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Versicherten spüren bereits steigende Beiträge, mit weiteren Erhöhungen in den kommenden Monaten ist zu rechnen. Der VdK sieht die Entnahme von Mitteln aus der GKV zur Finanzierung der Krankenhausreform als Verstoß gegen die Verfassung an. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass Sozialversicherungsbeiträge zweckgebunden sind und nicht für den allgemeinen Haushalt verwendet werden dürfen.

Rechtliche Schritte des VdK

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt, dass GKV-Beiträge ausschließlich für Leistungen eingesetzt werden dürfen, die direkt den GKV-Versicherten zugutekommen. Maßnahmen, die der gesamten Bevölkerung zugutekommen, sollten über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden. Der Rechtsweg beginnt mit dem Einspruch der Mitglieder gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse. Der Fall wird vor den Sozialgerichten verhandelt und könnte bis zum Bundesverfassungsgericht weitergezogen werden.

Zusätzlich zeigen Recherchen die weitreichenden Bedenken hinsichtlich der Finanzierung der Krankenhausreform. Laut einem neuen Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Thüsing ist das Vorhaben der Bundesregierung, Infrastruktur- und Transformationsfonds aus Beiträgen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu finanzieren, verfassungsrechtlich unzulässig. Dieses Gutachten hebt hervor, dass die Finanzierung des Transformationsfonds aus Beiträgen der PKV gegen das Verfassungsrecht verstößt.

Der Transformationsfonds soll den Ländern finanzielle Ressourcen für strukturelle Veränderungen der Krankenhausreform bereitstellen. Es wird festgestellt, dass der Ausbau und die Reform der Krankenhausinfrastruktur als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelten, die nicht von der PKV finanziert werden darf. Allerdings sieht der Gesetzesentwurf vor, dass der Bundesanteil von 25 Milliarden Euro verpflichtend von der GKV getragen werden soll, während die PKV sich freiwillig an der Förderung beteiligen kann. Die PKV lehnt jedoch eine Mitfinanzierung des Transformationsfonds ab.

Professor Thüsing bezeichnet die verpflichtende Beteiligung der GKV als Zweckentfremdung der Beitragsmittel. Dies sei verfassungsrechtlich unzulässig und widerspreche der Finanzverfassung des Grundgesetzes. Prof. Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg unterstützt diese Auffassung in einem Gutachten für den GKV-Spitzenverband und betont die Notwendigkeit, dass Sozialversicherungsbeiträge zweckgebunden sind und nicht für den allgemeinen Staatshaushalt verwendet werden dürfen. Forderungen nach einer finanziellen Beteiligung der PKV am Transformationsfonds lösen zudem das Finanzierungsproblem nicht, so die eingehende Analyse.

Für weitere Details zu den rechtlichen Schritten des VdK können Sie den Artikel von Kabinett Online lesen. Informationen zur Finanzierung der Krankenhausreform finden sich auch im Artikel der PKV.