Rheinisch-Bergischer Kreis

Wermelskirchen bereitet sich auf die Bundestagswahl: Wichtige Infos jetzt!

Die Stadt Wermelskirchen informiert alle Wahlberechtigten über die bevorstehenden Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Diese werden ab heute, dem 29. Januar 2025, versendet. Die Stadtverwaltung hat bekannt gegeben, dass die Benachrichtigungen auch an Briefwähler verschickt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Briefwahlunterlagen nicht erneut beantragt werden müssen.

In den letzten Tagen wurden viele Anfragen von Bürgern zu diesem Thema verzeichnet. Die Stadtverwaltung plant, die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 zu versenden. Ab diesem Datum wird auch das Direktwahlbüro im Bürgerzentrum (Telegrafenstraße 29-33) geöffnet sein. Der genaue Zeitpunkt der Öffnung wird rechtzeitig bekannt gegeben, wie [rga.de](https://www.rga.de/lokales/rheinisch-bergischer-kreis/wermelskirchen/bundestagswahl-in-wermelskirchen-T3GP7NIZHJHNDOXTLAJURFYVBM.html) berichtete.

Wichtige Hinweise zur Briefwahl

Das Wahlbüro Wermelskirchen wies zudem auf verkürzte Fristen für die Briefwahl hin. Für die Wahl stehen den Bürgern nur knapp zwei Wochen zur Verfügung, weshalb eine Stimmabgabe an der Urne empfohlen wird. Der Antrag auf Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden, die spätestens am 2. Februar 2025 zugestellt werden soll.

Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und muss unterschrieben an das Wahlbüro gesendet werden. Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen online ab dem 13. Januar 2025 angefordert werden. Ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung kann ebenfalls zur Beantragung genutzt werden. Eine Beantragung per E-Mail an wahlen@wermelskirchen.de ist möglich, hierfür sind vollständiger Name, Geburtsdatum und aktuelle Meldeadresse erforderlich. Telefonische Anfragen sind nicht zulässig.

Die Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens am 10. Februar 2025. Stimmzettel können jedoch erst Anfang Februar gedruckt werden, daher kann die Wahl erst nach Vorliegen der Stimmzettel stattfinden. Das Direktwahlbüro im Rathaus öffnet, sobald die Stimmzettel verfügbar sind, weitere Informationen hierzu werden auf der Website und über die sozialen Medien bekannt gegeben.

Es ist zu beachten, dass die Stimmabgabe persönlich erfolgen muss und keine Vollmachten möglich sind. Briefwahlunterlagen können auch an eine Wunschadresse im Urlaub gesendet werden; der Rücktransport innerhalb Deutschlands ist kostenfrei, während dies aus dem Ausland frankiert erfolgen muss. Sollte eine Briefwahlunterlage nicht zugestellt werden, kann bis zum 22. Februar 2025 um 12 Uhr eine neue ausgestellt werden, wobei eine eidesstattliche Erklärung erforderlich ist. Die ausgefüllten Wahlbriefe sollten so früh wie möglich bei der Stadt eingehen; eine persönliche Abgabe im Rathaus ist bis 18 Uhr am Wahltag möglich. Eine Abgabe der Wahlbriefe in Wahllokalen ist nicht gestattet, wie die Stadt Wermelskirchen auf ihrer Internetpräsenz darlegte ([wermelskirchen.de](https://www.wermelskirchen.de/aktuelles-rathaus/newsroom/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailansicht/bundestagswahl-2025-wichtige-hinweise-zur-briefwahl-mit-verkuerzten-fristen)).