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Skepsis im Rhein-Kreis: Neue Bezahlkarte für Geflüchtete in der Kritik

In Nordrhein-Westfalen wurde am 7. Januar 2025 die neue Bezahlkarte „SocialCard“ für Geflüchtete eingeführt. Die ersten Karten wurden in fünf Landeseinrichtungen verteilt, eine pro Regierungsbezirk. In den kommenden drei Monaten wird die Karte schrittweise in weiteren 50 Einrichtungen eingeführt. Diese „SocialCard“ ersetzt die wöchentliche Bargeldauszahlung an Asylsuchende. Die Höhe der Sozialleistungen bleibt dabei unverändert und der Anspruch auf die Bezahlkarte besteht für Personen, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Analogleistungen beziehen.

Für die Einführung und den Betrieb der Karte wurden 12 Millionen Euro Haushaltsmittel bereitgestellt. Ab dem zweiten Quartal 2025 soll das System flächendeckend in den Kommunen verfügbar sein. Kritiker sehen in der neuen Regelung eine Bevormundung der Geflüchteten, da die Karte nur in bestimmten Geschäften gültig ist und nicht für den Kauf von Tabak und Alkohol eingesetzt werden kann. NRW-Ministerin Josefine Paul betonte jedoch, dass Bargeld weiterhin als Zahlungsoption verfügbar bleibt, wobei pro Monat maximal 50 Euro Bargeld über die Karte abgehoben werden können.

Kritik der Kommunen

Die Einführung der „SocialCard“ stieß bereits auf Skepsis im Rhein-Kreis. Die Sozialdezernenten aller Kommunen im Kreis trafen sich und einigten sich auf eine gemeinsame Position. Zu viele Fragen und unklare Rahmenbedingungen stehen der Einführung der Bezahlkarte entgegen. Die Kommunen fordern mehr Klarheit vom Land und halten das Abwarten der Testphase in den Landesunterkünften für notwendig. Neusser Sozialdezernent Holger Lachmann betont die Wichtigkeit des Abwartens.

Die Karte funktioniert auf Guthabenbasis und kann entweder als physische Debitkarte oder per Smartphone-App genutzt werden. Anbieter der Karte ist Visa, und sie kann deutschlandweit in über 15.000 Geschäften verwendet werden. Allerdings ist die Nutzung im Ausland oder für Geldtransfers ins Ausland ausgeschlossen. Zahlungen im Bereich Glücksspiel und für sexuelle Dienstleistungen sind ebenfalls nicht möglich. Nach 36 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt in Deutschland können Asylsuchende unter bestimmten Voraussetzungen Analogleistungen erhalten.

Für detaillierte Informationen zur Einführung der „SocialCard“ und den Reaktionen der Kommunen, siehe [RP Online](https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/bezahlkarte-fuer-gefluechtete-stoesst-im-kreis-neuss-aus-skepsis_aid-122887535) und [Ruhr24](https://www.ruhr24.de/nrw/nrw-politik-social-card-gefluechtete-bezahlkarte-start-2025-kritik-bezahlfunktion-guthaben-93506928.html).