
Peter Fitzek, der selbsternannte Staatsoberhaupt des „Königreichs Deutschland“, muss ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Naumburg hat seine Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg verworfen, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde. Das Amtsgericht hatte im Juli 2023 eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung verhängt. Fitzek hatte im März 2022 eine Mitarbeiterin des Landkreises Wittenberg gegen eine Wand gestoßen und ihr einen Fußtritt versetzt.
Fitzek, der vom Verfassungsschutz der Gruppe der Reichsbürger zugeordnet wird – einer Bewegung, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnet –, hatte sich bereits 2012 zum Staatsoberhaupt seines fiktiven Staates küren lassen. Trotz seiner Selbsternennung bestreitet Fitzek, ein Reichsbürger zu sein. Im Laufe der Jahre war er mehrmals vor Gericht, unter anderem wegen Fahrens ohne Führerschein und illegalen Bankgeschäften. Er wurde mehrfach verurteilt, zuletzt auch wegen des Vorfalls im Landratsamt Wittenberg, wo er sich danebenbenahm.
Juristische Probleme und Verurteilungen
Die juristische Geschichte von Peter Fitzek ist von zahlreichen Strafen geprägt. So erhielt er etwa im Juli 2019 vom Landesgericht Hof eine Haftstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein. Zuvor hatte er bereits 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, auch wegen mehrmaligen Fahrens ohne Führerschein und nicht genehmigter Krankenversicherungsgeschäfte. Nach dreieinhalb Monaten Haft wurde er entlassen, da die Untersuchungshaft angerechnet wurde.
Fitzek war auch in einem weiteren Verfahren wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte angeklagt, das jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Seine vielseitigen gerichtlichen Auseinandersetzungen sind ein deutliches Zeichen für sein wiederholtes Fehlverhalten im rechtlichen Bereich. Er hatte zudem einen eigenen Führerschein für seine „Monarchie“ ausgestellt und 2012 bei der Rückgabe seines offiziellen Führerscheins angegeben, einen eigenen Staat gründen zu wollen, was das Gericht in der Vergangenheit ebenfalls beschäftigt hat.