
In Neustadt kam es zu einem bedrohlichen Vorfall unter der Unterführung auf der Landwehr, der die Sicherheit von Radfahrern in der Region in den Fokus rückt. Der Radfahrer Herr A. wurde von einem Pkw überholt, obwohl ein Überholverbot für Fahrzeuge in diesem Engpass besteht. Um auf dieses Vergehen aufmerksam zu machen, klopfte Herr A. an die Beifahrerscheibe des Überholenden und wies auf das Verbot hin.
Der Autofahrer reagierte aggressiv und äußerte Drohungen, in denen er Herr A. aufforderte, sich zu rechtfertigen, und ihm anbot, körperliche Gewalt anzuwenden. In der Folge fühlte sich Herr A. bedroht und versuchte, dem Konflikt zu entkommen, indem er in verschiedene Straßen abbog. Der Autofahrer verfolgte ihn zu Fuß über eine Strecke von 300 bis 400 Metern, bis Herr A. schließlich den Verfolger abhängte. Der Vorfall wurde von Herr A. bei der Polizei angezeigt; die Beamten haben bereits den Halter des Fahrzeugs, einen Ford Fiesta, ermittelt und bitten Zeugen, sich unter der Telefonnummer 05032 8018 125 zu melden.
Verkehrsregeln für Radfahrer
Ein übergreifendes Thema zur Verkehrssicherheit ist die Einhaltung von Vorschriften für Radfahrer. Laut Informationen vom ADAC können Radfahrer Bußgelder und Punkte in Flensburg erhalten, sollten sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Beispielsweise besteht keine Vorrangregelung an Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen, und das Fahren auf Gehwegen ist nur in bestimmten Fällen erlaubt. Zudem müssen Radfahrer an Zebrastreifen den Querverkehr durchfahren lassen oder absteigen.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Mindestabstände, die Kfz beim Überholen von Radfahrern einhalten müssen: innerorts sind es 1,5 Meter, außerorts sogar 2 Meter. Helmpflichten bestehen zwar keine, werden jedoch empfohlen. Darüber hinaus dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern, und müssen Radwege nutzen, wenn diese entsprechend ausgeschildert sind.