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Regenbogen AG im Gerichtsstreit: Wer rettet den Campingplatz in Prerow?

Die Regenbogen AG, Betreiberin eines beliebten Campingplatzes in Mecklenburg-Vorpommern, hat am 1. April eine Klage gegen das Land beim Landgericht Stralsund eingereicht. Der Streit konzentriert sich auf Entschädigungszahlungen, die nach einem Interessenbekundungsverfahren des Landes über das Nationalparkamt Vorpommern im Jahr 2023 gefordert werden. Dabei unterlag die Regenbogen AG mit ihrem Konzept für einen nationalparkgerechten Umbau des Campingplatzes gegen eine Tochterfirma des Unternehmens Ahoi Bullis und Camps.

Die Vorsitzende Richterin, Stefanie Saldsieder, äußerte Bedenken, da sie die Rechtsauffassungen der Regenbogen AG nur teilweise oder gar nicht teilte. Ein Urteil über mögliche Entschädigungen wird am 6. Mai erwartet. Im Falle einer ablehnenden Entscheidung plant die Regenbogen AG, in die nächste Instanz zu gehen.

Hintergrund des Rechtsstreits

Rüdiger Voßhall, der ehemalige Chef der Regenbogen AG, wurde als Zeuge geladen, brachte jedoch wenig Neues hervor. Die Richterin äußerte Bedenken hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Voßhalls Aussagen über den Weiterbetrieb des Campingplatzes nach einem Eigentümerwechsel. Mündliche Absprachen mit einem möglichen Eigentümer wurden von der Richterin nicht als Vertragsgrundlage anerkannt. Auch die Aussagen des Umweltministers Till Backhaus reichten nicht aus, um eine Garantie für den langfristigen Betrieb des Campingplatzes durch die Regenbogen AG abzuleiten.

Aktuell hat das Land den Pachtvertrag für die Teilfläche des Campingplatzes zum Ende des Jahres 2023 gekündigt. Die landeseigene Stiftung hat ihre Teilfläche des Campingplatzes durch ein Gerichtsurteil zurückerhalten. Ab Ostern soll der Betrieb der Areale für Dauercamper beginnen, während ab Juni auch Urlauber dort campen können. Die genauen Modalitäten des Teilbetriebs sind bislang noch unklar. Die Stiftung plant, Versorgungsleitungen auf ihren zugänglichen Teilflächen zu verlegen und macht ein Notwegerecht geltend, um Strom- oder Wasserleitungen zu den Camping-Arealen zu ziehen.

Wie der Nordkurier berichtete, besteht der Hauptstreit zwischen der Regenbogen AG und dem Land Mecklenburg-Vorpommern seit langem darin, dass die Regenbogen AG, die den Campingplatz seit rund 30 Jahren betreibt, zweistellige Millionenbeträge als Entschädigung fordert. Der Pachtvertrag, der nach Angaben der Regenbogen AG bis 2042 laufen sollte, wurde jedoch vom Land zum 31. Dezember 2023 gekündigt, was ebenfalls bestritten wird. Eine andere Stellplatz-Teilfläche in den Dünen wurde bereits nach einem Räumungsurteil des Landgerichtes Rostock von der Regenbogen AG übergeben.

Die aktuelle Situation zeigt, dass beide Seiten am Landgericht Stralsund keine Möglichkeit für eine gütliche Einigung sehen, was auf eine weitere Fortdauer des Rechtsstreits hindeutet, der sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Implikationen für alle Beteiligten hat.