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Rente in Gefahr? So beeinflussen Verdienste Ihre Altersversorgung!

In Deutschland ist die gesetzliche Rente an das Prinzip der Beitragsäquivalenz gebunden, das besagt, dass höhere Einkommen auch zu höheren Beiträgen führen. Allerdings gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Rentenleistungen, da die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) festlegt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Für das Jahr 2025 beträgt die BBG einheitlich 8.050 Euro monatlich beziehungsweise 96.600 Euro jährlich, wie Merkur berichtete.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine Grundabsicherung im Alter, wobei die Rentenhöhe durch Rentenpunkte bestimmt wird. Ein Rentenpunkt wird erworben, wenn das Jahreseinkommen dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten entspricht. Für 2025 liegt dieses Durchschnittsentgelt bei 50.493 Euro. Maximal können 1,91 Rentenpunkte pro Jahr erzielt werden, selbst wenn das Jahreseinkommen 96.600 Euro erreicht. Ab dem 1. Juli 2025 steigt der Rentenwert von 39,32 Euro auf 40,79 Euro, was eine Erhöhung um 3,74% darstellt.

Beispielrechnungen zur Rentenhöhe

Eine Beispielrechnung für die gesetzliche Rente bei 45 Jahren Beitragszahlung in Vollzeit zeigt folgende Ergebnisse:

  • Bei einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro werden 22,28 Rentenpunkte erworben, was einer monatlichen Rente von etwa 918 Euro entspricht.
  • Bei 45.000 Euro Jahresverdienst ergibt sich eine Rentenpunktzahl von 40,05, was ca. 1.634 Euro monatlich ergibt.
  • Das Durchschnittseinkommen (50.493 Euro) führt zu 45 Rentenpunkten und einer Rente von ca. 1.835,55 Euro im Monat.
  • Ein Einkommen von 85.000 Euro bringt 76,05 Rentenpunkte und eine monatliche Rente von ca. 3.103 Euro.
  • Bei der maximalen Bemessungsgrenze von 96.600 Euro können 87,76 Rentenpunkte erreicht werden, was einer monatlichen Rente von etwa 3.580 Euro entspricht.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei sehr hohen Einkommen über der BBG die Rentenansprüche nicht weiter ansteigen. Die rechnerische Höchstrente wird nur in Ausnahmefällen erreicht. Aktuell liegt die durchschnittliche Rente bei 1.348 Euro für Männer und 908 Euro für Frauen.

Darüber hinaus erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zum 1. Januar 2024. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die neue Beitragsbemessungsgrenze 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro monatlich), während die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro jährlich (5.775 Euro monatlich) steigt, wie bundesregierung.de berichtete.