Rheinland-Pfalz

Ärzte in Rheinland-Pfalz: Mehr Zeit in Praxen für bessere Weiterbildung!

Ärzte in Weiterbildung in Rheinland-Pfalz verbringen zunehmend mehr Zeit in Praxen. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hervor, die berichtet, dass die durchschnittliche Verweildauer seit 2020 rund 510 Tage pro Arzt in Vollzeit beträgt. Im Zeitraum von 2015 bis 2019 lag dieser Wert noch bei etwa 460 Tagen. Andreas Bartels, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, äußerte sich zur Entwicklung und sprach von einer „Ambulantisierung in der Weiterbildung“.

Der Anstieg der Verweildauer in Praxen ist vor allem auf die neue Weiterbildungsordnung zurückzuführen, die am 02. Januar 2022 in Kraft trat. Diese Änderung hat mehr ambulante Weiterbildungsabschnitte ermöglicht und somit dazu beigetragen, dass über 130 Praxen, drei Praxisnetze und 45 Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz an Weiterbildungsverbünden teilnehmen. KV und Krankenkassen haben in den letzten fünf Jahren etwa 19,6 Millionen Euro für Fachärztinnen und Fachärzte sowie knapp 37 Millionen Euro für die Allgemeinmedizin bereitgestellt.

Neue Weiterbildungsvorgaben

Die neue Weiterbildungsordnung in Rheinland-Pfalz enthält spezifische Vorgaben, die den Ablauf der Weiterbildung regulieren. Laut der Webseite der Ärztekammer Pfalz müssen Ärzte Logbücher führen, um die während der Weiterbildung erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu dokumentieren. Diese Logbücher sind kontinuierlich während der gesamten Weiterbildungszeit zu führen und müssen zusammen mit einem Weiterbildungszeugnis bei der Antragstellung auf Zulassung zur Prüfung eingereicht werden.

Zusätzlich müssen die Antragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung bei der Bezirksärztekammer Pfalz eingereicht werden, wobei eine Ausfertigung beglaubigt sein muss. Ein Weiterbildungsregister wurde gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 8 Heilberufsgesetz (HeilBG) und § 4 Abs. 2a der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz eingerichtet, um die angestrebte Facharztbezeichnung zu dokumentieren.

Bartels kritisierte zudem, dass die Förderung durch die KV über das ärztliche Honorar erfolgt und sah hierin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.