AhrweilerFeuerwehr

Flutkatastrophe an der Ahr: Experten fordern neue Ermittlungen!

Im Juli 2021 führte eine Flutkatastrophe an der Ahr zu einer tragischen Bilanz von 135 Toten, darunter auch die 17-jährige Johanna Orth. Am 14. Juli 2021 warnte die Feuerwehr lediglich vor möglichen Gefahren in Kellern und Tiefgaragen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit zweieinhalb Jahren gegen den ehemaligen Landrat Jürgen Pföhler und einen ehrenamtlichen Einsatzleiter. Im April 2024 gab die Staatsanwaltschaft jedoch bekannt, dass keine Anklage erhoben werde.

Leitender Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler erklärte, dass eine optimale Warnung nicht nachgewiesen werden könne, die den Tod von Menschen hätte verhindern können. Dies empfinden die Eltern von Johanna Orth und andere Hinterbliebene als schwerwiegenden Mangel, gegen den sie sich einsetzen. Experten wie Gerd Gräff kritisieren die Entscheidung der Staatsanwaltschaft scharf und fordern Anklage. Er beruft sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die eine unabhängige Überprüfung bei staatlichem Fehlverhalten fordert.

Ermittlungen und Einstellung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft Koblenz stellte am 17. April 2024 das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler und den Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) ein. Dies geschah gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung, da kein hinreichender Tatverdacht festgestellt werden konnte. Laut den Ermittlungen galt es den Verdacht der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen in 135 Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung im Amt zu prüfen. Eine strafrechtliche Verurteilung konnte nicht erfolgen, da die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nicht nachgewiesen wurden.

Die Flutkatastrophe wurde als außergewöhnliche Naturkatastrophe eingestuft, deren Ausmaß für die verantwortlichen Stellen nicht vorhersehbar war. Ein hydrologisches Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass der konkrete Verlauf der Flut nicht prognostizierbar gewesen sei. Die Flut stellte sich als hochkomplexe Sturzflut mit untypisch hoher kinetischer Energie und extrem hoher Abflussgeschwindigkeit dar.

Nach weiteren Recherchen zeigte sich, dass es in den letzten 200 Jahren an der Ahr keine vergleichbaren Hochwasserereignisse gegeben hatte. Am 14. Juli 2021 war die Pegelprognose zunächst besorgniserregend, jedoch blieben die Pegelstände zunächst unauffällig. Die Einsatzleitung hatte frühzeitig mit der Alarmierung der TEL begonnen und um 17.40 Uhr die Leitung übernommen. Zunächst gingen die Verantwortlichen von einem starken Hochwasser aus, das möglicherweise das Hochwasser von 2016 übersteigen würde.

Die Tatsachen veränderten sich, als ab 18.30 Uhr das Lagebild sich gravierend änderte. Um 19.35 Uhr wurde eine KATWARN-Warnung herausgegeben, die auf mögliche Gefahren hinwies. Allerdings war die TEL aufgrund der dynamischen und unvorhersehbaren Situation nicht in der Lage, eine gezielte Evakuierung anzuordnen. Erst um 22.04 Uhr wurde die Alarmstufe auf 5 erhöht, und Räumungen in bestimmten Gebieten wurden gefordert.

Es ließ sich nicht sicher feststellen, ob frühere Räumungsaufforderungen Personenschäden hätten vermeiden können. Der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler wies zwar Mängel auf, diese begründeten jedoch keine Strafbarkeit. Ein Sachverständiger stellte fest, dass eine bessere Organisation die Rettungschancen verbessert hätte, jedoch nicht mit Gewissheit ausgeschlossen werden konnte, dass dies zu weniger Schäden geführt hätte. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann Beschwerde eingelegt werden, die von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz behandelt wird.

Für weiterführende Informationen zu diesem Thema bieten die Artikel von Tagesschau und Justiz Rheinland-Pfalz zusätzliche Einblicke in die laufenden Entwicklungen und die Reaktionen verschiedener Beteiligter.