
Der CO₂-Preis soll ansteigen, was voraussichtlich zu höheren Kosten für Öl, Gas, Benzin und Diesel führen wird. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, durch Preisdruck Verhaltensänderungen zu fördern, anstatt Verbote einzuführen. In den kommenden Jahren müssen Verbraucher mit steigenden Preisen beim Heizen und Autofahren rechnen. Bereits für das Jahr 2027 wird ein sprunghafter Preisanstieg erwartet.
Die Erhöhung des CO₂-Preises wurde im Klimapaket der Bundesregierung festgelegt. Im Jahr 2021 lag der CO₂-Preis bei 25 Euro pro Tonne und soll bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne steigen. Ab 2027 wird dieser Preis durch einen europäischen Emissionshandel ersetzt, was den zukünftigen CO₂-Preis marktbasiert und schwer prognostizierbar macht. Gasversorger sowie Händler von Heizöl oder Kraftstoffen werden die CO₂-Kosten tragen und entscheiden, ob sie diese an die Kund:innen weitergeben.
Regelungen für Mieter:innen
Mieter:innen in Häusern mit Zentralheizung profitieren von einer Erstattung des CO₂-Preises über die Heizkostenabrechnung. Vermieter:innen sind verpflichtet, ihren Anteil am CO₂-Preis zu berücksichtigen, ohne dass Mieter:innen aktiv werden müssen. Mieter:innen, die einen direkten Vertrag mit einem Energieversorger haben, wie bei einer Gas-Etagenheizung, müssen den CO₂-Preis jedoch selbst von der vermietenden Person einfordern und ihren Anteil daran ermitteln.
Ein Beispiel verdeutlicht die finanziellen Auswirkungen: Eine Gasheizung mit einem Verbrauch von 20.000 kWh stößt etwa 4 Tonnen CO₂ aus, was im Jahr 2025 Mehrkosten von ca. 263 Euro mit sich bringen wird. Für eine Ölheizung mit demselben Verbrauch beträgt der CO₂-Ausstoß etwa 5,3 Tonnen, was Mehrkosten von ca. 349 Euro bedeutet.
Um die Heizkostensteigerung zu berechnen, müssen Mieter:innen ihren jährlichen Energieverbrauch kennen, der aus der Heizkostenabrechnung oder der Gasabrechnung entnommen werden kann. Hauseigentümer:innen, die eine Ölheizung besitzen, benötigen einen Tankstandsanzeiger zur Ermittlung des Jahresverbrauchs. Der CO₂-Ausstoß kann durch Multiplikation des Energieverbrauchs mit den Emissionsfaktoren (Gas: 201 g CO₂/kWh, Öl: 266 g CO₂/kWh) berechnet werden.
Seit 2023 müssen die CO₂-Kosten zwischen Vermieter:in und Mieter:in aufgeteilt werden. Für eine genauere Berechnung der CO₂-Kosten steht ein interaktiver Rechner zur Verfügung.
Die Rhein-Zeitung berichtet über die CO₂-Preissteigerungen und deren Auswirkungen auf Verbraucher.
Die Verbraucherzentrale bietet Informationen zu CO₂-Kosten speziell für Mieter:innen und Details zur Berechnung dieser Kosten.