
Ein 68-Jähriger wurde vom Amtsgericht Cochem wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Der Fall betrifft einen Streit in einer Eifelgemeinde, in dessen Verlauf ein 84-Jähriger nach einem Faustschlag ins Gesicht zu Boden fiel. Der Schlag führte dazu, dass der 84-Jährige mit dem Hinterkopf auf den Asphalt stürzte und später im Bundeswehrkrankenhaus Koblenz verstarb. Die Todesursache wurde als schweres Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert. Der Angeklagte hat sich zu seiner Schuld bekannt, wie die Rhein-Zeitung berichtet.
Rechtliche Einschätzung
Körperverletzung mit Todesfolge ist ein bedeutendes Thema in der juristischen Ausbildung und Praxis. § 227 StGB wird häufig als „Auffangtatbestand“ verwendet, wenn kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden kann. Dieser Tatbestand vereint vorsätzliche mit fahrlässigen Handlungen und sieht eine Mindeststrafe von drei Jahren vor. Kritiker sehen in §§ 227 StGB einen „schlecht kaschierten Verdachtstotschlag“. Dennoch wird festgestellt, dass für die strafrechtliche Beurteilung eine Kausalität zwischen Körperverletzung und Tod vorhanden sein muss, wie in einer Analyse auf dskrpt.de erläutert wird.