KoblenzRheinland-Pfalz

Kita-Streit in Rheinland-Pfalz: Gericht stoppt sofortige Ausweisung!

In Rheinland-Pfalz wurde ein Kindergartenkind von der örtlichen Gemeinde mit sofortiger Wirkung vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen. Die Entscheidung folgte auf die Einschätzung der Betreuer, dass die Belastung für die Gruppe als zu hoch eingestuft wurde. Das betroffene Kind besucht die Kita seit 2020.

Die Eltern des Kindes legten gegen diese Entscheidung Widerspruch ein und stellten einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Koblenz, um den weiteren Besuch des Kindergartens zu ermöglichen. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Gemeinde das Kind vorläufig weiterhin im Kindergarten lassen muss. Der Gerichtsbeschluss bezieht sich nicht auf die Frage, ob der Ausschluss des Kindes gerechtfertigt war.

Gerichtsurteil über den Kita-Ausschluss

Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Zugang zu dieser öffentlichen Einrichtung durch einen Verwaltungsakt beendet werden müsse. Da es an einem solchen Verwaltungsakt fehlt, bleibt das Kind weiterhin berechtigt, die kommunale Kindertagesstätte zu besuchen. Die Kündigung des Betreuungsvertrags hat ausschließlich zivilrechtliche Wirkung.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann die Gemeinde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen, wie kommunal.de berichtete. Auch merkurist.de informierte über den laufenden Rechtsstreit und die Entscheidung des Gerichts, dass die Kita grundsätzlich verpflichtet ist, das Kind weiterhin zu betreuen.