
Der Werksausschuss des Verbandsgemeinderats Oberes Glantal erhält erweiterte Befugnisse, was in einer kürzlich abgehaltenen Sitzung in Dittweiler einstimmig beschlossen wurde. Demnach kann der Werksausschuss künftig Aufträge und Arbeiten bis zu einem Betrag von 250.000 Euro vergeben, während der bisherige Rahmen bei 50.000 Euro lag. Zudem hat die Werkleitung ihren Spielraum von 10.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Beschlusses ist, dass der Werksausschuss nun auch Personalentscheidungen treffen kann, die früher in die Zuständigkeit des Hauptausschusses fielen. Margot Schillo von der FWG OG bezeichnete diesen Beschluss als „längst überfällig“ und hob hervor, dass dadurch die Umsetzung von Aufträgen beschleunigt werde, wie die Rheinpfalz berichtete.
Details zur Bildung von Werksausschüssen
In einem weiteren Kontext können Gemeinden einen Werksausschuss für Eigenbetriebe bilden, wie Lexsoft informiert. Ein gemeinsamer Werksausschuss für mehrere Eigenbetriebe einer Gemeinde kann ebenfalls gebildet werden. Die Betriebssatzung regelt die Gesamtzahl der Ausschussmitglieder sowie die Anzahl der sachkundigen Einwohner und Beschäftigten im Ausschuss.
Die Gemeindevertretung hat die Möglichkeit, dem Werksausschuss bestimmte Angelegenheiten zur eigenen Entscheidung zu übertragen. Die Mitglieder des Ausschusses wählen ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus den Gemeindevertretern. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Werkleitung an den Sitzungen des Werksausschusses teilnimmt und auf Verlangen zu Beratungs- und Beschlussgegenständen Stellung nimmt.
Die Beschlüsse des Werksausschusses sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, es sei denn, es bestehen rechtliche Gründe zur Wahrung von Rechten Dritter oder des öffentlichen Wohls.